+31. Die Kreditinstitute sollten über geeignete Prozesse und Systeme zur angemessenen …

31. Die Kreditinstitute sollten über geeignete Prozesse und Systeme zur angemessenen …

Die Kreditinstitute sollten über geeignete Prozesse und Systeme zur angemessenen Identifizierung, Messung, Evaluierung, Überwachung, Meldung und Minderung der Höhe des Kreditrisikos verfügen. Während der Umstellung auf das ECL-Bilanzierungsmodell sollten vorhandene Prozesse und Systeme evaluiert und falls erforderlich so abgeändert werden, dass eine Erfassung und Analyse relevanter Informationen, die die Kreditrisikobeurteilung und ECL-Bemessung beeinflussen, erfolgt.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/