+31. Die Kreditinstitute sollten über geeignete Prozesse und Systeme zur angemessenen …
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31. Die Kreditinstitute sollten über geeignete Prozesse und Systeme zur angemessenen …
Die Kreditinstitute sollten über geeignete Prozesse und Systeme zur angemessenen Identifizierung, Messung, Evaluierung, Überwachung, Meldung und Minderung der Höhe des Kreditrisikos verfügen. Während der Umstellung auf das ECL-Bilanzierungsmodell sollten vorhandene Prozesse und Systeme evaluiert und falls erforderlich so abgeändert werden, dass eine Erfassung und Analyse relevanter Informationen, die die Kreditrisikobeurteilung und ECL-Bemessung beeinflussen, erfolgt.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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