+35. Die Geschäftsleitung sollte relevanten Sachverhalten und Umständen, einschließlich …
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35. Die Geschäftsleitung sollte relevanten Sachverhalten und Umständen, einschließlich …
Die Geschäftsleitung sollte relevanten Sachverhalten und Umständen, einschließlich zukunftsorientierter Informationen, Rechnung tragen, die voraussichtlich dazu führen, dass ECL von historischen Erfahrungen abweichen, und die sich auf das Kreditrisiko und die vollständige Realisierbarkeit von Zahlungsströmen auswirken können.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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