+35. Die Geschäftsleitung sollte relevanten Sachverhalten und Umständen, einschließlich …

35. Die Geschäftsleitung sollte relevanten Sachverhalten und Umständen, einschließlich …

Die Geschäftsleitung sollte relevanten Sachverhalten und Umständen, einschließlich zukunftsorientierter Informationen, Rechnung tragen, die voraussichtlich dazu führen, dass ECL von historischen Erfahrungen abweichen, und die sich auf das Kreditrisiko und die vollständige Realisierbarkeit von Zahlungsströmen auswirken können.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/