+46. Das Kreditrisikoratingsystem sollte bei der Bewertung der Auswirkungen von Veränderungen des …

46. Das Kreditrisikoratingsystem sollte bei der Bewertung der Auswirkungen von Veränderungen des …

Das Kreditrisikoratingsystem sollte bei der Bewertung der Auswirkungen von Veränderungen des Kreditrisikos alle Kreditengagements erfassen und nicht nur jene, bei denen sich das Risiko wesentlich erhöht hat, bei denen Verluste entstanden sind oder mit beeinträchtigter Bonität. Damit soll eine angemessene Differenzierung des Kreditrisikos und Zusammenfassung von Kreditengagements innerhalb des Kreditrisikoratingsystems ermöglicht werden; zugleich soll das Risiko individueller Engagements sowie bei Aggregation über alle Positionen die Höhe des Kreditrisikos im Portfolio insgesamt berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang sollte ein wirksames Kreditrisikoratingsystem den Kreditinstituten ermöglichen, sowohl die Migration als auch wesentliche Veränderungen des Kreditrisikos zu erkennen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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