+51. Die Kreditengagements sollten nach gemeinsamen Kreditrisikoeigenschaften so zusammengefasst …

51. Die Kreditengagements sollten nach gemeinsamen Kreditrisikoeigenschaften so zusammengefasst …

Die Kreditengagements sollten nach gemeinsamen Kreditrisikoeigenschaften so zusammengefasst werden, dass Veränderungen der Höhe des Kreditrisikos aufgrund von Auswirkungen sich ändernder Bedingungen auf eine gemeinsame Bandbreite von Kreditrisikotreibern reagieren. Dazu gehört die Berücksichtigung der Folgen für das Kreditrisiko der zusammengefassten Gruppe als Reaktion auf Veränderungen der zukunftsorientierten Informationen, einschließlich makroökonomischer Faktoren. Die Grundlage der Zusammenfassung sollte von der Geschäftsleitung überprüft werden, damit sichergestellt ist, dass die Engagements innerhalb der Gruppe hinsichtlich ihrer Reaktion auf Kreditrisikotreiber homogen bleiben und dass sich die relevanten Kreditrisikoeigenschaften und ihre Auswirkung auf die Höhe des Kreditrisikos für die Gruppe im Laufe der Zeit nicht verändert haben.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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