56. Die Anwendung zeitweiliger Anpassungen ist eine erhebliche Ermessensfrage und lässt …
Die Anwendung zeitweiliger Anpassungen ist eine erhebliche Ermessensfrage und lässt Verzerrungen zu. Um potenzielle Verzerrungen zu vermeiden, sollten zeitweilige Anpassungen mit zukunftsorientierten Prognosen hinsichtlich der Richtung konsistent sowie durch eine angemessene Dokumentation gestützt sein und geeigneten Governance-Prozessen unterliegen. 4.2.4 Grundsatz 4 — Angemessenheit der Risikovorsorge Der Gesamtbetrag der Risikovorsorge eines Kreditinstituts sollte unabhängig davon, ob die Risikovorsorge auf kollektiver oder individueller Basis festgelegt wird, den Zielen des geltenden Rechnungslegungsrahmens angemessen und mit ihnen vereinbar sein.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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