+80. Im Einklang mit den geltenden Rechnungslegungsstandards und -vorschriften sollten die …
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80. Im Einklang mit den geltenden Rechnungslegungsstandards und -vorschriften sollten die …
Im Einklang mit den geltenden Rechnungslegungsstandards und -vorschriften sollten die Geschäftsleitung von Kreditinstituten die geeigneten Ebenen der Aggregation und Disaggregation der offengelegten Daten nach entsprechender Beurteilung so festlegen, dass bei den Offenlegungen den Rechnungslegungsvorschriften weiterhin entsprochen wird, und Aufschluss über die Kreditrisikobelastung und die ECL des Kreditinstituts geben, damit die Nutzer eine individuelle Analyse des Instituts und sachdienliche Peer-Gruppen-Vergleiche vornehmen können.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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