+93. Selbst wenn eine Erhöhung des Ausfallrisikos nicht als signifikant eingeschätzt wird, sollte …

93. Selbst wenn eine Erhöhung des Ausfallrisikos nicht als signifikant eingeschätzt wird, sollte …

Selbst wenn eine Erhöhung des Ausfallrisikos nicht als signifikant eingeschätzt wird, sollte ein Kreditinstitut eine Anpassung seiner Schätzung des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts vornehmen, um Veränderungen beim Ausfallrisiko angemessen Rechnung zu tragen. Solche Anpassungen sollten deutlich vor einem Übergang zu einer Bemessung der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bei den Risikopositionen, sei es individuell oder kollektiv, erfolgen und alle Migrationen beim Ausfallrisiko berücksichtigen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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