+94. Bei kollektiven Bewertungen sollten die Positionen der betreffenden Gruppe die Anforderungen …
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94. Bei kollektiven Bewertungen sollten die Positionen der betreffenden Gruppe die Anforderungen …
Bei kollektiven Bewertungen sollten die Positionen der betreffenden Gruppe die Anforderungen von Grundsatz 3 dieser Leitlinien erfüllen. Speziell wenn dem Kreditinstitut vorliegende Informationen darauf hinweisen, dass innerhalb einer Gruppe von Risikopositionen eine weitergehende oder andere Segmentierung erforderlich ist, sollte die Gruppe in Untergruppen untergliedert und die Bemessung des Betrags des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts separat für jede Untergruppe aktualisiert werden bzw. sollte bei vorübergehenden Umständen eine zeitweilige Anpassung vorgenommen werden (siehe Grundsatz 3 dieser Leitlinien und dessen detaillierte Anforderungen an den Einsatz von zeitweiligen Anpassungen). Geht aus den verfügbaren Informationen hervor, dass sich bei einer speziellen Untergruppe das Ausfallrisiko signifikant erhöht hat, sollten in Bezug auf diese Untergruppe die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste erfasst werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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