+96. Nach IFRS 9.5.5.4 besteht „[der] Zweck der Wertminderungsvorschriften […] in der Erfassung der …
|
96. Nach IFRS 9.5.5.4 besteht „[der] Zweck der Wertminderungsvorschriften […] in der Erfassung der …
Nach IFRS 9.5.5.4 besteht „[der] Zweck der Wertminderungsvorschriften […] in der Erfassung der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste aus allen Finanzinstrumenten, bei denen sich das Ausfallrisiko – ob individuell oder kollektiv beurteilt – unter Berücksichtigung aller angemessenen und belastbaren Informationen, einschließlich zukunftsorientierter Informationen, signifikant erhöht hat“.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|