+100. Wie aus IFRS 9.B5.5.17 zur Beurteilung von signifikanten Erhöhungen des Ausfallrisikos seit …

100. Wie aus IFRS 9.B5.5.17 zur Beurteilung von signifikanten Erhöhungen des Ausfallrisikos seit …

Wie aus IFRS 9.B5.5.17 zur Beurteilung von signifikanten Erhöhungen des Ausfallrisikos seit dem erstmaligen Ansatz hervorgeht, gibt es eine breite Palette von Informationen, die bei dieser Entscheidung zu berücksichtigen sind. Ganz allgemein gehören dazu Informationen zu den makroökonomischen Bedingungen sowie zum Wirtschaftssektor und zur geografischen Region, die für einen speziellen Kreditnehmer oder eine Gruppe von Kreditnehmern mit gleichen Ausfallrisikoeigenschaften relevant sind, wozu noch kreditnehmerspezifische strategische, operationelle und sonstige Merkmale kommen. Ein wesentlicher Aspekt ist die geforderte Berücksichtigung aller angemessenen und belastbaren zukunftsorientierten Informationen, die ohne unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand verfügbar sind (siehe auch Randnummer 131 dieser Leitlinien bezüglich der zu verwendenden Gesamtheit an Informationen), zusätzlich zu Informationen über aktuelle Bedingungen und historischen Daten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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