+111. Kreditinstitute sollten berücksichtigen, dass unter gewissen Umständen eine ungünstige …
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111. Kreditinstitute sollten berücksichtigen, dass unter gewissen Umständen eine ungünstige …
Kreditinstitute sollten berücksichtigen, dass unter gewissen Umständen eine ungünstige Entwicklung bei den unter Randnummer 107 und 108 aufgeführten Faktoren möglicherweise nicht auf eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos schließen lässt. So kann beispielsweise die Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kreditengagements mit AA-Rating niedrig und nur geringfügig höher sein als bei einem Engagement mit AAA-Rating. Doch nur sehr wenige Kreditengagements haben ein so scheinbar niedriges Ausfallrisiko und, wie unter Randnummer 110 festgestellt, kann sich die Sensitivität der Ausfallwahrscheinlichkeit gegenüber Bonitätsstufen sehr stark erhöhen, wenn die Bonitätsqualität abnimmt.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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