+118. „Signifikant“ sollte nicht mit statistischer Signifikanz gleichgesetzt werden, d. h. der …

118. „Signifikant“ sollte nicht mit statistischer Signifikanz gleichgesetzt werden, d. h. der …

„Signifikant“ sollte nicht mit statistischer Signifikanz gleichgesetzt werden, d. h. der Beurteilungsansatz sollte nicht ausschließlich auf quantitativer Analyse basieren. Bei Portfolios mit einer großen Zahl von einzelnen kleinen Krediten und umfangreichen relevanten historischen Daten lassen sich „signifikante“ Erhöhungen des Ausfallrisikos unter Umständen teilweise mittels statistischer Techniken bestimmen, was für andere Kreditengagements möglicherweise überhaupt nicht machbar ist.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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