+124. Kreditinstitute sollten gewährleisten, dass Änderungen oder Neuverhandlungen nicht zu einer …
|
124. Kreditinstitute sollten gewährleisten, dass Änderungen oder Neuverhandlungen nicht zu einer …
Kreditinstitute sollten gewährleisten, dass Änderungen oder Neuverhandlungen nicht zu einer Verschleierung von Erhöhungen des Ausfallrisikos führen und dadurch bewirken, dass ECL zu niedrig angesetzt werden und so bei Schuldnern, deren Ausfallrisiko sich signifikant verschlechtert hat, den Übergang zu den über die Laufzeit erwarteten Kreditverlusten verzögern oder in unangemessener Weise zur Rückkehr von der Bemessung der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste zur Bemessung des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts führen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|