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143. Die zuständigen Behörden können bei der Überprüfung der Kreditrisikobeurteilungs- und …Die zuständigen Behörden können bei der Überprüfung der Kreditrisikobeurteilungs- und ECL-Bemessungsfunktion eines Kreditinstituts die Arbeitsergebnisse von internen und externen Prüfern heranziehen.19 4.4.3 Grundsatz 3 — Bewertung der Angemessenheit der Eigenmittelausstattung Die zuständigen Behörden sollten zudem die Kreditrisikopraxis eines Kreditinstituts berücksichtigen, wenn sie die Angemessenheit der Eigenmittelausstattung des Instituts insgesamt bewerten. 19 EBA-Leitlinien zur Internen Governance (GL44) und EBA-Leitlinien für die Kommunikation zwischen den zuständigen Behörden und den Abschlussprüfern (EBA/GL/2016/05). 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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