+145. Bei ihren Bewertungen sollten die zuständigen Behörden prüfen, ob ein Kreditinstitut a. …

145. Bei ihren Bewertungen sollten die zuständigen Behörden prüfen, ob ein Kreditinstitut a. …

Bei ihren Bewertungen sollten die zuständigen Behörden prüfen, ob ein Kreditinstitut

  • a. wirksame Systeme und Kontrollen zur zeitnahen Ermittlung, Quantifizierung, Überwachung und Steuerung der Höhe des Kreditrisikos, signifikanter Erhöhungen des Kreditrisikos und von Problemen mit der Qualität der Vermögenswerte unterhält,
  • b. alle wesentlichen relevanten Faktoren, die das Kreditrisiko und die Einbringlichkeit des Portfolios beeinflussen, analysiert hat und
  • c. einen hinlänglichen Prozess der Risikovorsorgeschätzung eingerichtet hat, der mindestens die in den vorliegenden Leitlinien aufgeführten Grundsätze, einschließlich der einschlägigen Rechnungslegungsanforderungen, einhält.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/