+145. Bei ihren Bewertungen sollten die zuständigen Behörden prüfen, ob ein Kreditinstitut a. …
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145. Bei ihren Bewertungen sollten die zuständigen Behörden prüfen, ob ein Kreditinstitut a. …
Bei ihren Bewertungen sollten die zuständigen Behörden prüfen, ob ein Kreditinstitut - a. wirksame Systeme und Kontrollen zur zeitnahen Ermittlung, Quantifizierung, Überwachung und Steuerung der Höhe des Kreditrisikos, signifikanter Erhöhungen des Kreditrisikos und von Problemen mit der Qualität der Vermögenswerte unterhält,
- b. alle wesentlichen relevanten Faktoren, die das Kreditrisiko und die Einbringlichkeit des Portfolios beeinflussen, analysiert hat und
- c. einen hinlänglichen Prozess der Risikovorsorgeschätzung eingerichtet hat, der mindestens die in den vorliegenden Leitlinien aufgeführten Grundsätze, einschließlich der einschlägigen Rechnungslegungsanforderungen, einhält.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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