+147. Stellen die zuständigen Behörden bei der Bewertung der Kreditrisikopraxis eines …
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147. Stellen die zuständigen Behörden bei der Bewertung der Kreditrisikopraxis eines …
Stellen die zuständigen Behörden bei der Bewertung der Kreditrisikopraxis eines Kreditinstituts Unzulänglichkeiten fest, sollten sie prüfen, wie sich diese Unzulänglichkeiten auf die Höhe der gemeldeten Risikovorsorge auswirken, und wenn der Gesamtbetrag der Risikovorsorge nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen nicht angemessen ist, sollte die zuständige Behörde dies mit dem Leitungsorgan und der Geschäftsleitung besprechen und gegebenenfalls weitere geeignete aufsichtliche Maßnahmen ergreifen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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