+4.2 Leitlinien zu den Informationen, die von Antragstellern für eine Eintragung in das Register für die ausschließliche Erbringung des in Anhang I Ziffer 8 der Richtlinie (EU) 2015/2366 aufgeführten Dienstes verlangt werden (Kontoinformationsdienste)

4.2 Leitlinien zu den Informationen, die von Antragstellern für eine Eintragung in das Register für die ausschließliche Erbringung des in Anhang I Ziffer 8 der Richtlinie (EU) 2015/2366 aufgeführten Dienstes verlangt werden (Kontoinformationsdienste)

Leitlinie 1: Allgemeine Grundsätze

1.1 Diese Leitlinieneinheit gilt für Antragsteller für die Eintragung in das Register als Kontoinformationsdienstleister (AISP). Hierbei handelt es sich um Antragsteller, die beabsichtigen, nur Kontoinformationsdienste (AIS) zu erbringen. Sollte der Antragsteller beabsichtigen, zusätzlich zu den Kontoinformationsdiensten weitere Dienste zu erbringen, sollte er eine Zulassung beantragen und die in Abschnitt 4.1 aufgeführten Leitlinien für Zahlungsinstitute (PI) heranziehen.

1.2 Die von den Antragstellern bereitgestellten Informationen sollten wahrheitsgetreu, vollständig, präzise und aktuell sein. Sämtliche Antragsteller sollten alle Bestimmungen erfüllen, die in der für sie jeweils geltenden Leitlinieneinheit enthalten sind. Die für die Erfüllung der Anforderungen erforderliche Detailgenauigkeit sollte in einem angemessenen Verhältnis zur Größe und internen Organisation des Antragstellers sowie zu Art, Umfang, Komplexität und Risikobehaftung des Dienstes bzw. der Dienste stehen, den bzw. die der Antragsteller zu erbringen beabsichtigt. In jedem Falle sind die Geschäftsleiter und die für die Geschäftsführung des Zahlungsinstituts verantwortlichen Personen im Einklang mit Richtlinie (EU) 2015/2366 zuverlässig und verfügen über angemessene Kenntnisse und Erfahrungen zur

Erbringung von Instituts sowie ungeachtet der PflichtenZahlungsdiensten, ungeachtet der Größe und internen Organisation des der Art, des Umfangs und der Komplexität seiner Tätigkeiten sowie und Zuständigkeiten der spezifischen Position.

1.3 Bei der Übermittlung der geforderten Informationen sollte der Antragsteller davon absehen,

auf bestimmteAbschnitte von internen Verfahren/Dokumente Bezug zu nehmen.

Stattdessen sollte der Antragsteller die relevanten Abschnitte herausgreifen und diese der zuständigen Behörde (CA) zur Verfügung stellen. 1.4 Sollten die CAs eine Klarstellung der übermittelten Informationen verlangen, so sollte der Antragsteller diese unverzüglich bereitstellen.

1.5 Sämtliche im Rahmen dieser Leitlinien für die Eintragung in das Register als Kontoinformationsdienstleister angeforderten Daten werden für die Bewertung des Antrags

benötigt undvon der zuständigen Behörde in Übereinstimmung mit der

Geheimhaltungspflicht gemäß PSD2 behandelt, unbeschadet geltenden Unionsrechts und nationaler Anforderungen und Verfahren bezüglich der Ausübung des Rechts auf Zugriff, Richtigstellung, Löschung oder Einspruch/Widerspruch.

Leitlinie 2: Angaben zur Identifikation

2.1 Handelt es sich beim Antragsteller um eine natürliche Person, sollten die von ihm zu übermittelnden Angaben zur Identifikation folgende Informationen umfassen:

  • a) Name, Anschrift, Staatsangehörigkeit sowie Geburtsdatum und -ort;
  • b) eine Kopie des Personalausweises oder eines gleichwertigen Ausweisdokuments;
  • c) einen aktualisierten Lebenslauf;
  • d) ein höchstens drei Monate altes polizeiliches Führungszeugnis;
  • e) den bzw. die Namen der Person(en), die mit dem Antragsdossier und dem Zulassungsverfahren befasst ist bzw. sind, sowie deren Kontaktangaben;

2.2 Handelt es sich beim Antragsteller um eine juristische Person, sollten die von ihm zu übermittelnden Angaben zur Identifikation folgende Informationen umfassen:

  • a) den Unternehmensnamen/Firma und, sofern hiervon abweichend, den Handelsnamen des Antragstellers;
  • b) Angaben dazu, ob der Antragsteller bereits ein eingetragenes Unternehmen ist oder sich in Gründung befindet;
  • c) gegebenenfalls die nationale Identifikationsnummer des Antragstellers;
  • d) die Rechtsform und die Satzung (bzw. den Satzungsentwurf) des Antragstellers und/oder Gründungsunterlagen, aus denen die Rechtsform des Antragstellers hervorgeht;
  • e) die Anschrift der Hauptverwaltung und des Sitzes des Antragstellers;
  • f) die elektronische Adresse und Website des Antragstellers, sofern verfügbar;
  • g) den bzw. die Namen der Person(en), die mit dem Antrag und dem Zulassungsverfahren befasst ist bzw. sind, sowie deren Kontaktdaten;
  • h) Angaben dazu, ob der Antragsteller jemals einer Regulierung/Beaufsichtigung durch eine zuständige Behörde im Finanzdienstleistungssektor unterlag oder derzeit unterliegt;
  • i) den Nachweis der Eintragung in das Handelsregister oder gegebenenfalls eine Negativbescheinigung eines Handelsregisters, die nachweist, dass der von dem Unternehmen verwendete Name verfügbar ist;
  • j) gegebenenfalls Nachweise nach nationalem Recht über die Zahlung von Gebühren oder Hinterlegung von Mitteln zur Einreichung eines Antrags auf Eintragung in das Register als Kontoinformationsdienstleister.

Leitlinie 3: Geschäftsmodell

3.1. Das vom Antragsteller zu übermittelnde Geschäftsmodell sollte folgende Informationen umfassen:

  • a) eine Beschreibung des Kontoinformationsdienstes, der erbracht werden soll, einschließlich einer Erläuterung dessen, wie der Antragsteller bestimmt hat, dass die Tätigkeit der Definition eines Kontoinformationsdienstes im Sinne der Definition in Artikel 4 Ziffer 16 der Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2) entspricht;
  • b) eine Erklärung des Antragstellers, dass er zu keinem Zeitpunkt in den Besitz von Kundengeldern gelangen wird;
  • c) eine Beschreibung der Erbringung des Kontoinformationsdienstes, einschließlich:
  • i. gegebenenfalls Entwürfe von Verträgen zwischen allen beteiligten Parteien;
  • ii. Geschäftsbedingungen der Erbringung der Kontoinformationsdienste;
  • iii. Bearbeitungszeiten/Durchlaufzeiten;
  • d) gegebenenfalls die geschätzte Anzahl der Betriebsstätten, von denen der Antragsteller beabsichtigt, die Dienste zu erbringen;
  • e) gegebenenfalls eine Beschreibung von Nebendienstleistungen zu dem Kontoinformationsdienst;
  • f) eine Erklärung dazu, ob der Antragsteller beabsichtigt, nach der Eintragung in das Register Kontoinformationsdienste in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder weiteren Ländern zu erbringen;
  • g) Angaben dazu, ob der Antragsteller innerhalb der nächsten drei Jahre beabsichtigt, andere gewerbliche Tätigkeiten als Kontoinformationsdienste im Sinne von Artikel 18 der Richtlinie (EU) 2015/2366 auszuüben oder bereits ausübt, einschließlich einer Beschreibung der Art und des geschätzten Umfangs der Tätigkeiten;
  • h) die Informationen gemäß den EBA-Leitlinien zu den Kriterien, anhand deren die Mindestdeckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung oder einer anderen gleichwertigen Garantie nach Artikel 5 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/2366 festzulegen ist (EBA/GL/2017/08), sofern der Antragsteller beabsichtigt, ausschließlich die in Ziffer 8 genannte Dienste (Kontoinformationsdienste) zu erbringen.

Leitlinie 4: Geschäftsplan

4.1. Der vom Antragsteller zu übermittelnde Geschäftsplan sollte Folgendes umfassen:

  • a) einen Marketingplan bestehend aus:
  • i. einer Analyse der Wettbewerbsposition des Unternehmens;
  • ii. einer Beschreibung der Kontoinformationsdienstnutzer im betreffenden Segment des Kontoinformationsdienstmarktes sowie der Marketingmaterialien und Vertriebskanäle;
  • b) die geprüften Jahresabschlüsse der drei vorhergehenden Jahre (sofern verfügbar) oder eine Zusammenfassung der finanziellen Situation für die Antragsteller, die noch keinen Jahresabschluss erstellt haben;
  • c) eine Budgetplanung für die ersten drei Geschäftsjahre, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller über geeignete und angemessene Systeme, Ressourcen und Verfahren
verfügt, um Folgendes enthalten:seine Tätigkeit ordnungsgemäß auszuführen; diese Budgetplanung sollte
  • i. eine Einkommensaufstellung/prognostizierte Gewinn- und Verlustrechnung und
eineBilanzprognose, einschließlich Zielszenarien und Stressszenarien sowie

deren Grundannahmen wie Anzahl der Kunden, Preisgestaltung und erwartete Erhöhung der Rentabilitätsschwelle;

  • ii. Erläuterungen zu den wesentlichen Ertrags- und Kostenkomponenten, Finanzverbindlichkeiten und Kapitalvermögenswerten;
  • iii. ein Diagramm und eine detaillierte Aufschlüsselung der geschätzten Kapitalflussrechnung für die nächsten drei Jahre. Leitlinie 5: Organisatorischer Aufbau

5.1. Handelt es sich beim Antragsteller um eine natürliche Person, sollte die Beschreibung des organisatorischen Aufbaus des Unternehmens des Antragstellers folgende Informationen umfassen:

  • a) eine Gesamtprognose zu den Mitarbeiterzahlen für die kommenden drei Jahre;
  • b) eine Darstellung der relevanten operationellen Auslagerungsvereinbarungen mit folgenden Angaben:
  • i. Name und geografischer Standort des Auslagerungsunternehmens;
  • ii. Namen der Personen beim Kontoinformationsdienstleister, die für die einzelnen ausgelagerten Tätigkeiten verantwortlich sind;
iii. eineausführliche Beschreibung der ausgelagerten Tätigkeiten und ihrer

wesentlichen Merkmale;

  • c) eine Kopie der Entwürfe der Auslagerungsvereinbarungen;
  • d) gegebenenfalls eine Beschreibung der Inanspruchnahme von Zweigniederlassungen und Agenten, einschließlich folgender Elemente:
  • i. eine Darstellung der Überprüfungen vor Ort bzw. der außerhalb des Standorts erfolgenden Überprüfungen, die der Antragsteller bei Zweigniederlassungen und Agenten durchzuführen beabsichtigt;
  • ii. die IT-Systeme, Prozesse und Infrastrukturen, mit deren Hilfe die Agenten des Antragstellers Tätigkeiten im Namen des Antragstellers ausüben;
  • iii. im Falle von Agenten: die Auswahlverfahren, Überwachungsprozeduren und Schulungsmaßnahmen der Agenten sowie gegebenenfalls die Entwürfe der Auftragsbedingungen;
  • e) eine Liste aller natürlichen und juristischen Personen, die enge Verbindungen zu dem antragstellenden Kontoinformationsdienstleister aufweisen, unter Angabe ihrer Identität und der Art dieser Verbindungen.

5.2. Handelt es sich beim Antragsteller um eine juristische Person, sollte die Beschreibung des organisatorischen Aufbaus seines Unternehmens folgende Informationen umfassen:

  • a) ein detailliertes Organigramm, in dem jeder Geschäftsbereich, jede Abteilung oder ähnliche strukturelle Untergliederung aufgeführt ist, einschließlich des Namens bzw. der Namen der verantwortlichen Person(en), insbesondere der für die interne Kontrollmechanismen zuständigen Personen; dem Organigramm sollte eine Beschreibung der Funktionen und Verantwortlichkeiten jedes Geschäftsbereichs, jeder Abteilung oder vergleichbaren strukturellen Untergliederung beigefügt sein;
  • b) eine Gesamtprognose zu den Mitarbeiterzahlen für die kommenden drei Jahre;
  • c) eine Darstellung der relevanten Auslagerungsvereinbarungen mit folgenden Angaben:
  • i. Name und geografischer Standort des Auslagerungsunternehmens;
  • ii. Namen der Personen beim Kontoinformationsdienstleister, die für die einzelnen ausgelagerten Tätigkeiten verantwortlich sind;
iii. eineausführliche Beschreibung der ausgelagerten Tätigkeiten und ihrer

wesentlichen Merkmale;

  • d) eine Kopie der Entwürfe der Auslagerungsvereinbarungen;
  • e) soweit anwendbar, eine Beschreibung der Inanspruchnahme von Zweigniederlassungen und Agenten, einschließlich folgender Angaben:
  • i. eine Darstellung der Überprüfungen vor Ort bzw. der außerhalb des Standorts erfolgenden Überprüfungen, die der Antragsteller bei Zweigniederlassungen und Agenten durchzuführen beabsichtigt;
  • ii. die IT-Systeme, Prozesse und Infrastrukturen, mit deren Hilfe die Agenten des Antragstellers Tätigkeiten im Namen des Antragstellers ausüben;
  • iii. im Falle von Agenten: die Auswahlverfahren, Überwachungsprozeduren und Schulungsmaßnahmen der Agenten sowie gegebenenfalls die Entwürfe der Auftragsbedingungen;
  • f) eine Liste aller natürlichen und juristischen Personen, die enge Verbindungen zu dem Antragsteller aufweisen, unter Angabe ihrer Identität und der Art dieser Verbindungen.

Leitlinie 6: Unternehmenssteuerung und interne Kontrollmechanismen

6.1. Der Antragsteller sollte eine Beschreibung der Unternehmenssteuerung und der internen Kontrollmechanismen übermitteln, die Folgendes umfasst:

  • a) eine Darstellung der vom Antragsteller ermittelten Risiken, einschließlich der Art der Risiken und der Verfahren, die der Antragsteller zur Bewertung und Vermeidung solcher Risiken einrichten wird;
  • b) die verschiedenen beabsichtigten Verfahren zur Durchführung von regelmäßigen und ständigen Kontrollen, einschließlich Angaben zur Häufigkeit der Kontrollen und der hierfür zugewiesenen Personalressourcen;
  • c) die Rechnungslegungsstandards, anhand derer der Antragsteller seine Finanzinformationen erfassen und melden wird;
  • d) den bzw. die Identitäten sowie einen aktuellen Lebenslauf der Person(en), die für die internen Kontrollfunktionen, einschließlich der regelmäßigen und ständigen Kontrolle sowie der Einhaltung der Kontrollen, verantwortlich ist bzw. sind;
  • e) die Identitäten von Revisoren, die keine Abschlussprüfer im Sinne der Richtlinie 2006/43/EG sind;
  • f) die Zusammenstellung des Leitungsorgans sowie gegebenenfalls anderer Aufsichtsorgane oder -ausschüsse;
  • g) eine Beschreibung dessen, wie ausgelagerte Aufgaben überwacht und kontrolliert werden, damit die Qualität der internen Kontrollen des Antragstellers nicht beeinträchtigt wird;
  • h) eine Beschreibung, wie Zweigniederlassungen und Agenten im Rahmen der internen Kontrollen des Antragstellers überwacht und kontrolliert werden;
  • i) handelt es sich beim Antragsteller um eine Tochtergesellschaft eines regulierten Unternehmens in einem anderen EU-Mitgliedstaat, eine Beschreibung der Steuerung der Unternehmensgruppe.

Leitlinie 7: Verfahren für Überwachung, Bearbeitung und Folgemaßnahmen bei Sicherheitsvorfällen und sicherheitsbezogenen Kundenbeschwerden

7.1. Der Antragsteller sollte eine Beschreibung der vorhandenen Verfahren für Überwachung, Bearbeitung und Folgemaßnahmen bei Sicherheitsvorfällen und sicherheitsbezogenen Kundenbeschwerden übermitteln, die Folgendes umfassen sollte:

  • a) organisatorische Maßnahmen und Verfahren zur Betrugsprävention;
  • b) Einzelheiten zu den Personen und Stellen, die Kunden in Fällen von Betrug, technischen Problemen und/oder beim Forderungsmanagement unterstützen;
  • c) die Berichtswege in Betrugsfällen;
  • d) die Kontaktstelle für Kunden, einschließlich des Namens und der E-Mail-Adresse;
  • e) die Verfahren für die Meldung von Vorfällen, einschließlich der Übermittlung dieser Berichte an interne oder externe Stellen, einschließlich der Meldung schwerwiegender Vorfälle an zuständige nationale Behörden gemäß Artikel 96 der PSD2 sowie im Einklang mit den EBA-Leitlinien zur Meldung von Vorfällen im Sinne des genannten Artikels.
  • f) die verwendeten Überwachungsinstrumente und die vorhandenen Folgemaßnahmen und -verfahren zur Minderung von Sicherheitsrisiken.

Leitlinie 8: Verfahren für die Erfassung, Überwachung, Rückverfolgung sowie Beschränkung des Zugangs zu sensiblen Zahlungsdaten

8.1. Der Antragsteller sollte eine Beschreibung der vorhandenen Verfahren für die Erfassung, Überwachung, Rückverfolgung sowie Beschränkung des Zugangs zu sensiblen Zahlungsdaten übermitteln, die Folgendes umfasst:

  • a) eine Beschreibung der Datenströme/Datenflüsse, die im Kontext des Geschäftsmodells des Kontoinformationsdienstleisters als sensible Zahlungsdaten klassifiziert sind;
  • b) die vorhandenen Verfahren zur Autorisierung des Zugangs zu sensiblen Zahlungsdaten;
  • c) eine Beschreibung des Überwachungsverfahren;
  • d) die Richtlinien/Handlungsanweisungen/Verfahren bezüglich Zugangsrechten, in der der Zugang zu allen relevanten Infrastrukturkomponenten und -systemen, einschließlich Datenbanken und Back-up-Infrastrukturen, geregelt ist;
  • e) eine Beschreibung dessen, wie die gesammelten Daten erfasst werden;
  • f) Angaben zur erwarteten internen und/oder externen Nutzung der gesammelten Daten, einschließlich durch Gegenparteien;
  • g) das IT-System und die technischen Sicherheitsmaßnahmen, die angewendet werden, einschließlich Verschlüsselung und/oder Tokenisierung;
  • h) Identifizierung der Rollen (Personen, Stellen und/oder Ausschüsse) mit Zugang zu sensiblen Zahlungsdaten;
  • i) eine Erläuterung dessen, wie Verstöße erkannt und behoben werden;
  • j) einen jährlichen Prüfplan zur internen Kontrolle im Hinblick auf die Sicherheit der IT-Systeme. Leitlinie 9: Regelungen zur Geschäftsfortführung im Krisenfall

9.1. Der Antragsteller sollte eine Beschreibung der Regelungen zur Geschäftsfortführung im Krisenfall übermitteln, die folgende Informationen umfasst:

  • a) eine Analyse der Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit, einschließlich der Geschäftsprozesse und Wiederherstellungsziele, wie die Ziele zur Wiederanlaufzeit, zum Wiederherstellungspunkt (maximal tolerierbarer Datenverlust) sowie geschützte Vermögenswerte;
  • b) die Identifizierung des Standorts des Notfallsystems, des Zugangs zur IT-Infrastruktur und der wesentlichen Software sowie der Daten, die bei einer Katastrophe oder Unterbrechung wiederhergestellt werden;
  • c) eine Erläuterung dessen, wie der Antragsteller mit erheblichen Zwischenfällen und Unterbrechungen der Kontinuität, etwa dem Ausfall von kritischen Systemen, dem Verlust von maßgeblichen Daten, der Unzugänglichkeit der Geschäftsräume oder dem Verlust von maßgeblichen Personen, umgehen wird;
  • d) die Häufigkeit, mit der der Antragsteller beabsichtigt, die Pläne zur Geschäftsfortführung und Notfallwiederherstellung zu überprüfen, einschließlich Angaben dazu, wie die Ergebnisse der Überprüfung erfasst werden.

Leitlinie 10: Dokument zur Sicherheitsstrategie

10.1. Der Antragsteller sollte ein Dokument zur Sicherheitsstrategie (Sicherheitsleitlinie) übermitteln, das folgende Informationen enthält:

  • a) eine detaillierte Risikobewertung der bzw. des Zahlungsdienste(s), deren bzw. dessen
Erbringungder Antragsteller beabsichtigt, die die Betrugsrisiken sowie die

Sicherheitskontroll- und Risikominderungsmaßnahmen zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzes der Zahlungsdienstnutzer vor den festgestellten Risiken umfassen sollte;

  • b) eine Beschreibung der IT-Systeme, die folgende Angaben enthalten sollte:
  • i. die Architektur der Systeme und deren Netzwerkelemente;
ii. diebetrieblichen IT-Systeme zur Unterstützung der erbrachten

Geschäftstätigkeiten, wie die Website, die Engine für Risiko- und Betrugsmanagement sowie eine Übersicht aller Kunden des Antragstellers;

  • iii. die für die Organisation und Verwaltung des Kontoinformationsdienstleisters verwendeten unterstützenden IT-Systeme wie Rechnungslegung, gesetzliche Meldesysteme, Personalmanagement, Kundenbeziehungsmanagement, E-Mail-Server sowie interne Dateiserver;
  • iv. Angaben dazu, ob diese Systeme von dem Kontoinformationsdienstleister oder seiner Gruppe bereits genutzt werden, sowie gegebenenfalls zum geschätzten Einführungsdatum;
  • c) die Art der zugelassenen Verbindungen von außen, etwa mit Partnern, Dienstleistern, Unternehmen der Gruppe und Mitarbeitern, die an externen Standorten arbeiten, einschließlich der Gründe für derartige Verbindungen;
  • d) für jede der unter Punkt c) aufgeführten Verbindungen: die vorhandenen logischen Sicherheitsmaßnahmen und -mechanismen, mit Angaben zur Kontrolle, die der Kontoinformationsdienstleister über einen derartigen Zugang haben wird, sowie zu Art und Häufigkeit der einzelnen Kontrollen, etwa technisch oder organisatorisch, präventiv oder aufklärend sowie Echtzeitüberwachung oder regelmäßige Überprüfungen, wie die Verwendung eines von der Gruppe getrennten aktiven Verzeichnisses, die Öffnung/Schließung von Kommunikationswegen, die Konfiguration von Sicherheitsmaßnahmen, die Erzeugung von Schlüsseln oder Client-Authentifizierungszertifikaten, Systemüberwachung, Authentifizierung, Vertraulichkeit der Kommunikation, Erkennung von unbefugtem Zugriff, Antivirensysteme sowie Protokolle;
  • e) die logischen Sicherheitsmaßnahmen und -mechanismen, die den internen Zugang zu IT-Systemen regeln und folgende Angaben umfassen sollten:
  • i. die technische und organisatorische Art und Häufigkeit einer jeden Maßnahme, etwa ob sie präventiv oder aufklärend ist und ob sie in Echtzeit ausgeführt wird oder nicht;
  • ii. Angaben dazu, wie die Frage der Abschottung oder Schutz des Kundenumfelds in Fällen gehandhabt wird, in denen die IT-Ressourcen des Antragstellers geteilt werden;
  • f) die physischen Sicherheitsmaßnahmen und -mechanismen der Geschäftsräume und des Datenzentrums des Antragstellers, etwa Zugangskontrollen und Umgebungssicherheit;
  • g) die Sicherheit der Zahlungsprozesse, einschließlich folgender Elemente:
  • i. das Verfahren zur Kundenauthentifizierung, das für sowohl lesenden als auch transaktionsbezogenen Zugriff verwendet wird;
ii. eineErläuterung dessen, wie die sichere Lieferung an den rechtmäßigen

Zahlungsdienstnutzer und die Integrität der Authentifizierungsfaktoren wie Hardware-Tokens und Mobilanwendungen sowohl zum Zeitpunkt der Erstanmeldung als auch bei der Erneuerung sichergestellt werden;

iii. eineBeschreibung der Systeme und Prozesse, die der Antragsteller für

Transaktionsanalysen und die Identifizierung von verdächtigen oder unüblichen Vorgängen/Transaktionen eingerichtet hat;

  • h) eine ausführliche Risikobewertung im Hinblick auf seine Zahlungsdienste, unter anderem zum Betrugsrisiko, mit Verbindung zu den im Antrag erläuterten Kontroll- und Risikominderungsmaßnahmen, woraus hervorgeht, dass sich mit diesen Risiken befasst wird;
i) eine Listeder wichtigsten schriftlichen Verfahren (Arbeitsanweisungen) im

Zusammenhang mit den IT-Systemen des Antragstellers oder für Verfahren, die noch nicht formalisiert wurden, das geschätzte Fertigstellungsdatum.

Leitlinie 11: Identität sowie Eignungsbeurteilung der Geschäftsleiter und der für die Geschäftsführung des Kontoinformationsdienstleisters verantwortlichen Personen

11.1. Zur Angabe der Identität sowie zur Beurteilung der Eignung von Geschäftsleitern und der für die Geschäftsführung des Kontoinformationsdienstleisters verantwortlichen Personen sollte der Antragsteller folgende Informationen übermitteln:

  • a) Personalien, einschließlich folgender Angaben:
  • i. vollständiger Name, Geschlecht, Geburtsort und -datum, Anschrift und Staatsangehörigkeit sowie persönliche Identifikationsnummer oder eine Kopie des Personalausweises oder eines gleichwertigen Dokuments;
  • ii. Angaben zu der Position, für die die Beurteilung erfolgen soll, sowie dazu, ob die betreffende Position im Leitungsorgan in seiner Leitungs- Bzw. seiner Aufsichtsfunktion ist, einschließlich folgender Angaben:
-Ernennungsschreiben, Vertrag, Stellenangebot oder gegebenenfalls entsprechende Entwürfe;
-das geplante Anfangsdatum und die geplante Dauer des Mandats;
-eine Beschreibung der wesentlichen Pflichten und Verantwortlichkeiten der entsprechenden Position;
  • b) gegebenenfalls Informationen über die vom Antragsteller durchgeführte Eignungsbeurteilung, die auch Einzelheiten über die Ergebnisse einer vom Institut durchgeführten Eignungsbeurteilung einer Einzelperson umfassen sollte, etwa einschlägige Vorstandsprotokolle oder Eignungsbeurteilungsberichte oder sonstige Dokumente;
  • c) Nachweise über Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung, die einen Lebenslauf mit Einzelheiten zu Ausbildung und Berufserfahrung umfassen sollten, einschließlich akademischer Qualifikationen, sonstiger relevanter Weiterbildungsmaßnahmen, des Namens und der Art aller Organisationen, für die die Person tätig ist oder war, sowie der Art und Dauer der ausgeübten Funktionen, unter besonderer Hervorhebung von Tätigkeiten, die im Themenbereich der angestrebten Position liegen;
  • d) Nachweise über Zuverlässigkeit, Redlichkeit und Integrität, die Folgendes umfassen sollten:
  • i. Strafregisterauszüge sowie relevante Informationen über strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfahren, relevante Zivil- oder Verwaltungsrechtsstreitigkeiten, Disziplinarmaßnahmen (einschließlich Disqualifizierung als Unternehmensleiter oder Konkurs, Insolvenz oder ähnliche Verfahren), nachzuweisen insbesondere durch eine amtliche Bescheinigung/polizeiliches Führungszeugnis oder eine objektiv zuverlässige Informationsquelle darüber, dass keine strafrechtlichen Verurteilungen, Ermittlungen oder Strafverfahren vorliegen, etwa durch Ermittlungen von Dritten oder Zeugnisse von Anwälten oder Notaren mit Sitz in der Europäischen Union;
  • ii. eine Erklärung dazu, ob Strafverfahren anhängig sind oder ob die Person oder eine von ihr geleitete Organisation als Schuldner in ein Insolvenzverfahren oder ähnliche Verfahren verwickelt war;
  • iii. Informationen betreffend folgende Aspekte:
-Ermittlungen, Vollstreckungsverfahren oder Sanktionen durch eine Aufsichtsbehörde, in die die Person direkt oder indirekt verwickelt war;
-Ablehnung der Eintragung, Erlaubnis, Mitgliedschaft oder Lizenz zur Abwicklung eines Gewerbes, eines Geschäfts oder zur Ausübung eines Berufs; Rücknahme, Widerruf oder Kündigung einer Eintragung, Erlaubnis, Mitgliedschaft oder Lizenz; oder Ausschluss durch ein Selbstregulierungsorgan oder staatliches Kontrollorgan oder durch ein Berufsgremium oder einen Berufsverband;
-Kündigung eines Arbeitsverhältnisses oder Abberufung von einer Vertrauensstellung, eines Treuhandverhältnisses oder einer ähnlichen Situation durch Kündigung des Arbeitgebers, oder Aufforderung zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in einer derartigen Position, ausgenommen Entlassungen aufgrund Personalabbaus;
-Angaben dazu, ob bereits eine Beurteilung der Zuverlässigkeit der Person als Erwerber oder eine Person, die die Geschäfte eines Instituts leitet, von einer anderen zuständigen Behörde durchgeführt wurde, einschließlich Angaben zur Identität dieser Behörde, des Datums der Beurteilung und Nachweisen über das Ergebnis der Beurteilung sowie, sofern erforderlich, der Einwilligung der Person zur Erlangung und Verarbeitung derartiger Informationen sowie zu deren Verwendung für die Beurteilung der Zuverlässigkeit;
-Angaben dazu, ob bereits eine frühere Beurteilung der Person von einer anderen, nicht dem Finanzsektor angehörigen Behörde durchgeführt wurde, einschließlich Angaben zur Identität dieser Behörde sowie Nachweisen über das Ergebnis einer solchen Beurteilung.

Leitlinie 12: Berufshaftpflichtversicherung oder eine gleichwertige Garantie

12.1. Als Nachweis für eine Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertige Garantie, die den EBA-Leitlinien zur Berufshaftpflichtversicherung (EBA/GL/2017/08) sowie Artikel 5 Absätze 2 und 3 der PSD2 entsprechen, sollte der Antragsteller folgende Informationen übermitteln:

  • a) einen Versicherungsvertrag oder ein gleichwertiges Dokument zum Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertigen Garantie, mit einer Deckungssumme, die den genannten EBA-Leitlinien entspricht, woraus hervorgeht, dass die relevanten Haftungsverpflichtungen abgedeckt sind;
  • b) Dokumentation dazu, wie der Antragsteller die Mindestdeckungssumme entsprechend den genannten EBA-Leitlinien berechnet hat, einschließlich aller anwendbaren Komponenten der darin angeführten Formel.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/