+42. Das in Artikel 11 und Artikel 20 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/99 der Kommission …
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42. Das in Artikel 11 und Artikel 20 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/99 der Kommission …
Das in Artikel 11 und Artikel 20 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/99 der Kommission erwähnte aufsichtliche Prüfungsprogramm sollte im Falle einer besonders bedeutenden Zweigstelle auch das Ergebnis der gemäß Abschnitt 5.1 erfolgten Bewertung des Risikos der Zweigstelle berücksichtigen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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