+11. Institute, die für die Änderungen der Ratingsysteme, welche für die erstmalige Einbeziehung …

11. Institute, die für die Änderungen der Ratingsysteme, welche für die erstmalige Einbeziehung …

Institute, die für die Änderungen der Ratingsysteme, welche für die erstmalige Einbeziehung dieser Leitlinien innerhalb der in Absatz 9 genannten Frist erforderlich sind, gemäß Artikel 143 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und der Verordnung (EU) Nr. 529/2014 die vorherige Erlaubnis von den zuständigen Behörden einholen müssen, sollten mit ihren zuständigen Behörden die endgültige Frist für die Einreichung des Antrags auf diese vorherige Erlaubnis vereinbaren.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/