+13. Das Institut sollte Risikopositionen, die vom gleichen Ratingsystem abgedeckt werden, im …

13. Das Institut sollte Risikopositionen, die vom gleichen Ratingsystem abgedeckt werden, im …

Das Institut sollte Risikopositionen, die vom gleichen Ratingsystem abgedeckt werden, im Hinblick auf das Risikomanagement, die Entscheidungsfindung und das Kreditgenehmigungsverfahren ähnlich behandeln; zudem sollten diese Risikopositionen einer gemeinsamen Risikoeinstufungsskala für Schuldner im Sinne von Artikel 170 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sowie einer gemeinsamen Risikoeinstufungsskala für Fazilitäten im Sinne von Artikel 170 Absatz 1 Buchstabe e der genannten Verordnung zugewiesen werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/