+13. Das Institut sollte Risikopositionen, die vom gleichen Ratingsystem abgedeckt werden, im …
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13. Das Institut sollte Risikopositionen, die vom gleichen Ratingsystem abgedeckt werden, im …
Das Institut sollte Risikopositionen, die vom gleichen Ratingsystem abgedeckt werden, im Hinblick auf das Risikomanagement, die Entscheidungsfindung und das Kreditgenehmigungsverfahren ähnlich behandeln; zudem sollten diese Risikopositionen einer gemeinsamen Risikoeinstufungsskala für Schuldner im Sinne von Artikel 170 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sowie einer gemeinsamen Risikoeinstufungsskala für Fazilitäten im Sinne von Artikel 170 Absatz 1 Buchstabe e der genannten Verordnung zugewiesen werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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