+4.1 Principles for specifying the range of application of the rating systems
---+12. Ein Ratingsystem im Sinne von Artikel 142 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 …
---+13. Das Institut sollte Risikopositionen, die vom gleichen Ratingsystem abgedeckt werden, im …
---+14. Für die Quantifizierung verschiedener Risikoparameter innerhalb eines Ratingsystems sollten die …
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4.1 Principles for specifying the range of application of the rating systems
4.1 Principles for specifying the range of application of the rating systems
1. Übersicht
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Regulierung |
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12. Ein Ratingsystem im Sinne von Artikel 142 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 …
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Ein Ratingsystem im Sinne von Artikel 142 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sollte alle Risikopositionen umfassen, bei denen die Schuldner oder Fazilitäten gemeinsame Treiber hinsichtlich des Risikos und der Kreditwürdigkeit und eine im Wesentlichen vergleichbare Verfügbarkeit von kreditbezogenen Informationen aufweisen. Das PD- und LGD-Modell innerhalb eines Ratingsystems kann verschiedene Kalibrierungssegmente enthalten. Wenn alle Schuldner oder Risikopositionen innerhalb des Anwendungsbereichs des PD- oder LGD-Modells gemeinsam kalibriert werden, wird der gesamte Anwendungsbereich des Modells als ein Kalibrierungssegment betrachtet.
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13. Das Institut sollte Risikopositionen, die vom gleichen Ratingsystem abgedeckt werden, im …
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Das Institut sollte Risikopositionen, die vom gleichen Ratingsystem abgedeckt werden, im Hinblick auf das Risikomanagement, die Entscheidungsfindung und das Kreditgenehmigungsverfahren ähnlich behandeln; zudem sollten diese Risikopositionen einer gemeinsamen Risikoeinstufungsskala für Schuldner im Sinne von Artikel 170 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sowie einer gemeinsamen Risikoeinstufungsskala für Fazilitäten im Sinne von Artikel 170 Absatz 1 Buchstabe e der genannten Verordnung zugewiesen werden.
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14. Für die Quantifizierung verschiedener Risikoparameter innerhalb eines Ratingsystems sollten die …
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Für die Quantifizierung verschiedener Risikoparameter innerhalb eines Ratingsystems sollten die Institute für die gleichen historischen Beobachtungen, die in den verschiedenen Modellen verwendet werden, die gleiche Ausfalldefinition anwenden. Zudem sollten die Institute mehrere Ausfälle des gleichen Schuldners oder der gleichen Risikoposition über interne, externe und in einem Pool zusammengefasste Datenquellen hinweg gleich behandeln.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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