+24. Für die Zwecke von Absatz 21(c) sollten die Institute die Verteilung und den Wertebereich der …

24. Für die Zwecke von Absatz 21(c) sollten die Institute die Verteilung und den Wertebereich der …

Für die Zwecke von Absatz 21(c) sollten die Institute die Verteilung und den Wertebereich der wichtigsten Risikomerkmale der Daten analysieren, die bei der Entwicklung des Modells für die Risikodifferenzierung im Vergleich zum Anwendungsportfolio verwendet wurden. In Bezug auf die LGD-Modelle sollten die Institute diese Analyse für nicht ausgefallene und bereits ausgefallene Risikopositionen getrennt analysieren.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/