+34. Wenn die Repräsentativität der Daten, die gemäß den Absätzen 28 bis 33 bewertet wurde …
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34. Wenn die Repräsentativität der Daten, die gemäß den Absätzen 28 bis 33 bewertet wurde …
Wenn die Repräsentativität der Daten, die gemäß den Absätzen 28 bis 33 bewertet wurde, unzureichend ist und zu einer Verzerrung oder zu erhöhter Unsicherheit bezüglich der Risikoquantifizierung führt, sollten die Institute eine angemessene Anpassung vornehmen, um die Verzerrung zu korrigieren, und sie sollten eine Sicherheitsspanne gemäß Abschnitt 4.4 anwenden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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