+41. In Bezug auf die Anforderung, dass die Institute eine Sicherheitsspanne zuschlagen müssen, die …
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41. In Bezug auf die Anforderung, dass die Institute eine Sicherheitsspanne zuschlagen müssen, die …
In Bezug auf die Anforderung, dass die Institute eine Sicherheitsspanne zuschlagen müssen, die mit dem erwarteten Schätzfehlerspektrum verbunden ist, wie gemäß Artikel 179 Absatz 1 Buchstabe f und 180 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 verlangt, sollten die Institute ein Rahmenkonzept für die Quantifizierung, Dokumentation und Überwachung von Schätzfehlern einführen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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