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+42. Die endgültige Sicherheitsspanne für die Schätzung eines Risikoparameters sollte die … |
42. Die endgültige Sicherheitsspanne für die Schätzung eines Risikoparameters sollte die …Die endgültige Sicherheitsspanne für die Schätzung eines Risikoparameters sollte die Unsicherheit der Schätzung in allen der folgenden Kategorien widerspiegeln: Kategorie A: Sicherheitsspanne in Bezug auf Datenmängel und methodische Mängel, die gemäß Absatz 36(a) unter Kategorie A ausgewiesen wurden; Kategorie B: Sicherheitsspanne in Bezug auf relevante Änderungen der Kreditvergaberichtlinien, der Risikobereitschaft, der Inkassorichtlinien und Richtlinien der Sicherheitenverwertung und Einbringung sowie aller sonstigen Quellen zusätzlicher Unsicherheit, die gemäß Absatz 36(b) unter Kategorie B ausgewiesen wurden; Kategorie C: der allgemeine Schätzfehler. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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