+42. Die endgültige Sicherheitsspanne für die Schätzung eines Risikoparameters sollte die …

42. Die endgültige Sicherheitsspanne für die Schätzung eines Risikoparameters sollte die …

Die endgültige Sicherheitsspanne für die Schätzung eines Risikoparameters sollte die Unsicherheit der Schätzung in allen der folgenden Kategorien widerspiegeln:

Kategorie A: Sicherheitsspanne in Bezug auf Datenmängel und methodische Mängel, die gemäß Absatz 36(a) unter Kategorie A ausgewiesen wurden;

Kategorie B: Sicherheitsspanne in Bezug auf relevante Änderungen der Kreditvergaberichtlinien, der Risikobereitschaft, der Inkassorichtlinien und Richtlinien der Sicherheitenverwertung und Einbringung sowie aller sonstigen Quellen zusätzlicher Unsicherheit, die gemäß Absatz 36(b) unter Kategorie B ausgewiesen wurden;

Kategorie C: der allgemeine Schätzfehler.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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