+51. Bei der Überprüfung der Höhe der Sicherheitsspannen sollten die Institute sicherstellen, dass …
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51. Bei der Überprüfung der Höhe der Sicherheitsspannen sollten die Institute sicherstellen, dass …
Bei der Überprüfung der Höhe der Sicherheitsspannen sollten die Institute sicherstellen, dass: - (a) die Sicherheitsspanne, die aus den Kategorien A und B gemäß den Absätzen 36 und 37 herrührt, für jede Kategorie getrennt in die interne Berichterstattung aufgenommen wird und im Verlauf der Zeit reduziert und möglicherweise gestrichen werden kann, wenn die Mängel in allen betroffenen Teilen des Ratingsystems behoben wurden;
- (b) die aus dem allgemeinen Schätzfehler herrührende Sicherheitsspanne gemäß Absatz 43(b) in einer separaten Kategorie („C“) in die interne Berichterstattung aufgenommen wird;
- (c) die Höhe der Sicherheitsspanne als Teil der regelmäßigen Überprüfungen gemäß Kapitel 9 bewertet wird und insbesondere dass die Höhe der Sicherheitsspanne in Bezug auf den allgemeinen Schätzfehler nach der Einbeziehung der neuesten Daten, die für die Schätzung der Risikoparameter relevant sind, angemessen bleibt.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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