+82. Zur Bestimmung des historischen Beobachtungszeitraums gemäß Artikel 180 Absatz 1 Buchstabe h …

82. Zur Bestimmung des historischen Beobachtungszeitraums gemäß Artikel 180 Absatz 1 Buchstabe h …

Zur Bestimmung des historischen Beobachtungszeitraums gemäß Artikel 180 Absatz 1 Buchstabe h und Artikel 180 Absatz 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, sollten zusätzliche Beobachtungen zu den letzten 5 Jahre zum Zeitpunkt der Modellkalibrierung als relevant berücksichtigt werden, wenn diese Beobachtungen erforderlich sind, damit der historische Beobachtungszeitraum die erwartete Schwankungsbreite der Ausfallraten für diese Risikopositionsart widerspiegelt, wie in Artikel 49 Absatz 3 der technischen Regulierungsstandards zur IRB-Bewertungsmethode vorgesehen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/