+111. Wenn die Institute LGD-Schätzwerte gemäß Artikel 161 Absatz 2 und Artikel 181 Absatz 2 …
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111. Wenn die Institute LGD-Schätzwerte gemäß Artikel 161 Absatz 2 und Artikel 181 Absatz 2 …
Wenn die Institute LGD-Schätzwerte gemäß Artikel 161 Absatz 2 und Artikel 181 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 von den tatsächlichen Verlusten und geeigneten PD-Schätzungen ableiten, sollten sie einen RDS verwenden, der tatsächliche Verluste aus allen Ausfällen, die während des historischen Beobachtungszeitraums gemäß Abschnitt 6.3.2.1 ermittelt wurden, sowie relevante Verlustfaktoren umfasst.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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