+133. Für die Berechnung des aus einer Risikoposition realisierten wirtschaftlichen Verlusts gemäß …

133. Für die Berechnung des aus einer Risikoposition realisierten wirtschaftlichen Verlusts gemäß …

Für die Berechnung des aus einer Risikoposition realisierten wirtschaftlichen Verlusts gemäß Absatz 132 sollten die Institute alle tatsächlichen Rückflüsse berücksichtigen, einschließlich der Rückflüsse von unbekannter Herkunft und der Rückflüsse in Verbindung mit Sicherheiten, welche nicht die Anforderung gemäß Artikel 181 Absatz 1 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 erfüllen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/