+138. Für den Fall von Zinsen, die vor und nach dem Ausfall in der Erfolgsrechnung des Instituts …

138. Für den Fall von Zinsen, die vor und nach dem Ausfall in der Erfolgsrechnung des Instituts …

Für den Fall von Zinsen, die vor und nach dem Ausfall in der Erfolgsrechnung des Instituts verbucht werden, sollten die Institute die Behandlung gemäß Absatz 137 anwenden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/