+140. Wenn die Institute zusätzliche Inanspruchnahmen durch den Schuldner, die nach dem Zeitpunkt …
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140. Wenn die Institute zusätzliche Inanspruchnahmen durch den Schuldner, die nach dem Zeitpunkt …
Wenn die Institute zusätzliche Inanspruchnahmen durch den Schuldner, die nach dem Zeitpunkt des Ausfalls erfolgen, in ihre Umrechnungsfaktoren einbeziehen, sollten sie die tatsächliche LGD als das Verhältnis zwischen dem wirtschaftlichen Verlust und dem zum Zeitpunkt des Ausfalls ausstehenden Betrag der Verbindlichkeit, erhöht um den Betrag der zusätzlichen Inanspruchnahmen durch den Schuldner nach dem Zeitpunkt des Ausfalls und diskontiert auf den Zeitpunkt des Ausfalls, berechnen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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