+158. Die Institute sollten den langfristigen Durchschnitt der LGD durch eine Anpassung des …

158. Die Institute sollten den langfristigen Durchschnitt der LGD durch eine Anpassung des …

Die Institute sollten den langfristigen Durchschnitt der LGD durch eine Anpassung des beobachteten Durchschnitts der LGD ermitteln, sodass die Informationen in Bezug auf Prozesse, die nicht abgeschlossen waren („nicht abgeschlossene Verwertungs-und Einbringungsprozesse“) und bei denen der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt des Ausfalls und dem Zeitpunkt der Schätzung kürzer ist als die für diese Risikopositionsart festgelegte Höchstdauer des Verwertungs- und Einbringungsprozesses berücksichtigt werden. Für diese Prozesse sollten die Institute die folgenden beiden Anforderungen erfüllen:

  • (a) Sie sollten alle beobachteten Kosten und Rückflüsse berücksichtigen;
  • (b) sie können künftige Kosten und Rückflüsse schätzen, sowohl diejenigen aus der Verwertung bestehender Sicherheiten als auch diejenigen, die ohne die Verwertung von Sicherheiten innerhalb der Höchstdauer der Verwertungs- und Einbringungsprozesse realisiert werden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/