+164. Bei der Analyse der Repräsentativität von Daten gemäß Abschnitt 4.2.4 sollten die Institute …

164. Bei der Analyse der Repräsentativität von Daten gemäß Abschnitt 4.2.4 sollten die Institute …

Bei der Analyse der Repräsentativität von Daten gemäß Abschnitt 4.2.4 sollten die Institute nicht nur die gegenwärtigen Merkmale des Portfolios, sondern gegebenenfalls auch die Änderungen der Portfoliostruktur berücksichtigen, die aufgrund von spezifischen Maßnahmen oder Entscheidungen, die bereits ergriffen oder getroffen wurden, in absehbarer Zukunft erwartet werden. Anpassungen, die auf der Grundlage von Änderungen vorgenommen wurden, welche in absehbarer Zukunft erwartet werden, sollten nicht zu einer Verringerung der Schätzwerte der LGD-Parameter führen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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