+185. Wenn keine der in Absatz 184 genannten Bedingungen erfüllt ist, sollten die Institute den …
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185. Wenn keine der in Absatz 184 genannten Bedingungen erfüllt ist, sollten die Institute den …
Wenn keine der in Absatz 184 genannten Bedingungen erfüllt ist, sollten die Institute den langfristigen Durchschnitt der LGD für ausgefallene Risikopositionen anpassen, um die aktuelle wirtschaftliche Situation zu berücksichtigen. In diesem Fall sollten die Institute den langfristigen Durchschnitt der LGD für ausgefallene Risikopositionen gemäß Absatz 180 und die Anpassung an die aktuelle wirtschaftliche Situation getrennt dokumentieren.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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