+7.3.2.2 Current economic circumstances
---+183. Die Institute sollten ökonomische Faktoren, einschließlich makroökonomischer Faktoren und …
---+184. Die EL BE sollte auf der Grundlage des langfristigen Durchschnitts der LGD gemäß Absatz 180 …
---+185. Wenn keine der in Absatz 184 genannten Bedingungen erfüllt ist, sollten die Institute den …
|
7.3.2.2 Current economic circumstances
7.3.2.2 Current economic circumstances
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
|
183. Die Institute sollten ökonomische Faktoren, einschließlich makroökonomischer Faktoren und …
|
Die Institute sollten ökonomische Faktoren, einschließlich makroökonomischer Faktoren und kreditbezogene Faktoren, die für die betreffende Risikopositionsart relevant sind, berücksichtigen, um die aktuelle wirtschaftliche Situation im Rahmen ihrer Schätzungen der EL BE zu berücksichtigen, wie gemäß Artikel 181 Absatz 1 Buchstabe h der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 verlangt.
|
|
184. Die EL BE sollte auf der Grundlage des langfristigen Durchschnitts der LGD gemäß Absatz 180 …
|
Die EL BE sollte auf der Grundlage des langfristigen Durchschnitts der LGD gemäß Absatz 180 geschätzt werden, und es sollten keine weiteren Anpassungen vorgenommen werden, um die aktuelle wirtschaftliche Situation zu berücksichtigen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: - (a) das Modell beinhaltet mindestens einen makroökonomischen Faktor direkt als Risikofaktor;
- (b) mindestens ein wesentlicher Risikofaktor reagiert sensibel auf wirtschaftliche Rahmenbedingungen;
- (c) die tatsächliche LGD für ausgefallene Risikopositionen gemäß Absatz 178 reagiert nicht sensibel auf wirtschaftliche Faktoren, die für die betreffende Risikopositionsart relevant sind.
|
|
185. Wenn keine der in Absatz 184 genannten Bedingungen erfüllt ist, sollten die Institute den …
|
Wenn keine der in Absatz 184 genannten Bedingungen erfüllt ist, sollten die Institute den langfristigen Durchschnitt der LGD für ausgefallene Risikopositionen anpassen, um die aktuelle wirtschaftliche Situation zu berücksichtigen. In diesem Fall sollten die Institute den langfristigen Durchschnitt der LGD für ausgefallene Risikopositionen gemäß Absatz 180 und die Anpassung an die aktuelle wirtschaftliche Situation getrennt dokumentieren.
|
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|