+215. Die Institute sollten interne Richtlinien für Änderungen der Modelle und der Schätzwerte der …
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215. Die Institute sollten interne Richtlinien für Änderungen der Modelle und der Schätzwerte der …
Die Institute sollten interne Richtlinien für Änderungen der Modelle und der Schätzwerte der Risikoparameter, die im Rahmen eines Ratingsystems verwendet werden, festlegen. In diesen Richtlinien sollte bestimmt sein, dass Änderungen der Modelle zumindest aufgrund der folgenden Punkte vorgenommen werden: - (a) regelmäßige Überprüfung von Schätzungen;
- (b) unabhängige Validierung;
- (c) Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen;
- (d) Überprüfung der Innenrevision;
- (e) Überprüfung durch die zuständige Behörde.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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