+215. Die Institute sollten interne Richtlinien für Änderungen der Modelle und der Schätzwerte der …

215. Die Institute sollten interne Richtlinien für Änderungen der Modelle und der Schätzwerte der …

Die Institute sollten interne Richtlinien für Änderungen der Modelle und der Schätzwerte der Risikoparameter, die im Rahmen eines Ratingsystems verwendet werden, festlegen. In diesen Richtlinien sollte bestimmt sein, dass Änderungen der Modelle zumindest aufgrund der folgenden Punkte vorgenommen werden:

  • (a) regelmäßige Überprüfung von Schätzungen;
  • (b) unabhängige Validierung;
  • (c) Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen;
  • (d) Überprüfung der Innenrevision;
  • (e) Überprüfung durch die zuständige Behörde.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/