+58. Die IT-Systeme sollten einer angemessenen organisatorischen Kontrolle unterworfen sein, um die …

58. Die IT-Systeme sollten einer angemessenen organisatorischen Kontrolle unterworfen sein, um die …

Die IT-Systeme sollten einer angemessenen organisatorischen Kontrolle unterworfen sein, um die Verfälschung der von IRRBB-Computersystemen und -anwendungen genutzten Daten zu verhindern und Änderungen an der Codierung dieser Anwendungen zu überwachen, sodass insbesondere Folgendes sichergestellt werden kann:

  • (a) die Verlässlichkeit der Eingabedaten und die Integrität der Verarbeitungssysteme für IRRBB-Modelle;
  • (b) die Minimierung der Wahrscheinlichkeit von Fehlern im IT-System, einschließlich Fehlern während der Datenverarbeitung und -aggregation; und
  • (c) die Ergreifung geeigneter Maßnahmen im Fall einer Marktstörung oder eines Preissturzes.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/