+76. Für die laufende Überprüfung sollte eine Reihe von auslösenden Ereignissen für Ausnahmefälle …
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76. Für die laufende Überprüfung sollte eine Reihe von auslösenden Ereignissen für Ausnahmefälle …
Für die laufende Überprüfung sollte eine Reihe von auslösenden Ereignissen für Ausnahmefälle definiert werden, bei deren Eintritt die Modellprüfer verpflichtet sind, das Leitungsorgan oder seine Beauftragten zeitnah zu informieren, damit Abhilfemaßnahmen und Beschränkungen für die Modellnutzung beschlossen werden können. Es sollte ggf. eindeutig festgelegt werden, inwieweit die Modelleigner zur Versionskontrolle befugt sind.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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