+114. Institute sollten regelmäßig, jedoch mindestens vierteljährlich, die Auswirkungen von …

114. Institute sollten regelmäßig, jedoch mindestens vierteljährlich, die Auswirkungen von …

Institute sollten regelmäßig, jedoch mindestens vierteljährlich, die Auswirkungen von Zinsschocks auf ihr EVE berechnen und dazu die in Anhang III erläuterten Szenarien 1 bis 6 verwenden. Sie sollten der zuständigen Behörde regelmäßig, jedoch mindestens jährlich im Rahmen des ICAAP-Berichts, die aus dieser Berechnung resultierende Änderung des EVE melden. Wenn der Rückgang des EVE in einem der sechs Szenarien mehr als 15 % des Kernkapitals eines Instituts beträgt, ist dies der zuständigen Behörde zu melden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/