+114. Institute sollten regelmäßig, jedoch mindestens vierteljährlich, die Auswirkungen von …
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114. Institute sollten regelmäßig, jedoch mindestens vierteljährlich, die Auswirkungen von …
Institute sollten regelmäßig, jedoch mindestens vierteljährlich, die Auswirkungen von Zinsschocks auf ihr EVE berechnen und dazu die in Anhang III erläuterten Szenarien 1 bis 6 verwenden. Sie sollten der zuständigen Behörde regelmäßig, jedoch mindestens jährlich im Rahmen des ICAAP-Berichts, die aus dieser Berechnung resultierende Änderung des EVE melden. Wenn der Rückgang des EVE in einem der sechs Szenarien mehr als 15 % des Kernkapitals eines Instituts beträgt, ist dies der zuständigen Behörde zu melden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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