+12. Die Institute sollten über ein Stresstest-Programm verfügen, das mindestens die folgenden …
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12. Die Institute sollten über ein Stresstest-Programm verfügen, das mindestens die folgenden …
Die Institute sollten über ein Stresstest-Programm verfügen, das mindestens die folgenden Aspekte abdeckt: - a) die Arten von Stresstests sowie ihre wichtigsten Ziele und Anwendungen;
- b) die Häufigkeit der Durchführung der verschiedenen Stresstests;
- c) die internen Governance-Regelungen, einschließlich genau abgegrenzter, transparenter und kohärenter Verantwortungsbereiche und Verfahren;
- d) für den Fall einer Gruppe, die in den Anwendungsbereich einbezogenen Unternehmen sowie die Abdeckung des Stresstests (z. B. Risikoarten und Portfolios);
- e) die relevante Dateninfrastruktur;
- f) die methodischen Einzelheiten, einschließlich verwendeter Modelle und möglicher Verbindungen zwischen Liquiditätsstresstests und Solvenz-Stresstests, insbesondere der Umfang dieser dynamischen Wechselwirkungen und die Erfassung von Rückkopplungseffekten;
- g) das Spektrum an Annahmen, einschließlich geschäftlicher und betrieblicher Annahmen, sowie Abhilfemaßnahmen, die für jeden Stresstest vorgesehen sind.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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