+12. Die Institute sollten über ein Stresstest-Programm verfügen, das mindestens die folgenden …

12. Die Institute sollten über ein Stresstest-Programm verfügen, das mindestens die folgenden …

Die Institute sollten über ein Stresstest-Programm verfügen, das mindestens die folgenden Aspekte abdeckt:

  • a) die Arten von Stresstests sowie ihre wichtigsten Ziele und Anwendungen;
  • b) die Häufigkeit der Durchführung der verschiedenen Stresstests;
  • c) die internen Governance-Regelungen, einschließlich genau abgegrenzter, transparenter und kohärenter Verantwortungsbereiche und Verfahren;
  • d) für den Fall einer Gruppe, die in den Anwendungsbereich einbezogenen Unternehmen sowie die Abdeckung des Stresstests (z. B. Risikoarten und Portfolios);
  • e) die relevante Dateninfrastruktur;
  • f) die methodischen Einzelheiten, einschließlich verwendeter Modelle und möglicher Verbindungen zwischen Liquiditätsstresstests und Solvenz-Stresstests, insbesondere der Umfang dieser dynamischen Wechselwirkungen und die Erfassung von Rückkopplungseffekten;
  • g) das Spektrum an Annahmen, einschließlich geschäftlicher und betrieblicher Annahmen, sowie Abhilfemaßnahmen, die für jeden Stresstest vorgesehen sind.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/