+24. Unbeschadet der Anforderungen gemäß Artikel 91 Absatz 1 der Richtlinie 2013/36/EU , dass die …
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24. Unbeschadet der Anforderungen gemäß Artikel 91 Absatz 1 der Richtlinie 2013/36/EU , dass die …
Unbeschadet der Anforderungen gemäß Artikel 91 Absatz 1 der Richtlinie 2013/36/EU5 , dass die Mitglieder des Leitungsorgans allzeit ausreichende Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben besitzen müssen, sollte das Institut sicherstellen, dass sein Leitungsorgan in der Lage ist, die Auswirkungen von Stressereignissen auf das Gesamtrisikoprofil des Instituts vollständig zu verstehen.
5 Siehe auch Titel III, Abschnitt 8 der gemeinsamen Leitlinien der ESMA und der EBA zur Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und von Inhabern von Schlüsselfunktionen gemäß der Richtlinie 2013/36/EU und der Richtlinie 2014/65/EU.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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