+46. Die Institute sollten sicherstellen, dass ihr Prozess für die Risikoberichterstattung: a) …

46. Die Institute sollten sicherstellen, dass ihr Prozess für die Risikoberichterstattung: a) …

Die Institute sollten sicherstellen, dass ihr Prozess für die Risikoberichterstattung:

  • a) vollständig durch Datenaggregationsfähigkeiten unterstützt wird;
  • b) aggregierte Risikodaten richtig und präzise übermittelt und das Risiko genau widerspiegelt;
  • c) alle wesentlichen Risiken abdeckt und insbesondere die Feststellung von auftretenden Schwachstellen ermöglicht, die möglicherweise weiter beurteilt werden könnten, auch im Rahmen des gleichen Stresstests;
  • d) zusätzliche Informationen bezüglich der wichtigsten Annahmen, Toleranzniveaus oder Einschränkungen bereitstellt oder bereitstellen kann; und
  • e) Informationen klar und präzise übermittelt, einschließlich aussagekräftiger Informationen, die auf den Bedarf des Empfängers zugeschnitten sind.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/