+46. Die Institute sollten sicherstellen, dass ihr Prozess für die Risikoberichterstattung: a) …
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46. Die Institute sollten sicherstellen, dass ihr Prozess für die Risikoberichterstattung: a) …
Die Institute sollten sicherstellen, dass ihr Prozess für die Risikoberichterstattung: - a) vollständig durch Datenaggregationsfähigkeiten unterstützt wird;
- b) aggregierte Risikodaten richtig und präzise übermittelt und das Risiko genau widerspiegelt;
- c) alle wesentlichen Risiken abdeckt und insbesondere die Feststellung von auftretenden Schwachstellen ermöglicht, die möglicherweise weiter beurteilt werden könnten, auch im Rahmen des gleichen Stresstests;
- d) zusätzliche Informationen bezüglich der wichtigsten Annahmen, Toleranzniveaus oder Einschränkungen bereitstellt oder bereitstellen kann; und
- e) Informationen klar und präzise übermittelt, einschließlich aussagekräftiger Informationen, die auf den Bedarf des Empfängers zugeschnitten sind.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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