+4.3 Dateninfrastruktur
---+33. Die Institute sollten sicherstellen, dass das Stresstest-Programm durch eine angemessene …
---+34. Um sicherzustellen, dass eine ordnungsgemäße Dateninfrastruktur eingerichtet wurde, sollten …
---+35. Die Institute sollten sicherstellen, dass ihre Dateninfrastruktur den umfassenden Datenbedarf …
---+36. Die Institute sollten sicherstellen, dass die Dateninfrastruktur sowohl Flexibilität als auch …
---+37. Die Institute sollten sicherstellen, dass ihre Dateninfrastruktur im Hinblick auf ihre Größe …
---+38. Die Institute sollten ausreichend personelle, finanzielle und materielle Ressourcen …
---+39. Zudem sollten die Institute die Dateninfrastruktur der Stresstests als Teil ihrer gesamten …
---+40. Die Institute sollten präzise und zuverlässige Risikodaten pflegen und auf dem aktuellen Stand …
---+41. Die Institute sollten die Genauigkeit und Integrität, die Vollständigkeit, Aktualität und …
---+42. Die Institute sollten sicherstellen, dass die Aggregation der Daten weitgehend automatisch …
---+43. Die Institute sollten in der Lage sein, die Vollständigkeit der Risikodaten zu gewährleisten. …
---+44. Die Institute sollten in der Lage sein, aggregierte Risikoinformationen rechtzeitig zu …
---+45. Die Institute sollten in der Lage sein, aggregierte Daten zu generieren, um ein breites …
---+46. Die Institute sollten sicherstellen, dass ihr Prozess für die Risikoberichterstattung: a) …
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4.3 Dateninfrastruktur
4.3 Dateninfrastruktur
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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33. Die Institute sollten sicherstellen, dass das Stresstest-Programm durch eine angemessene …
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Die Institute sollten sicherstellen, dass das Stresstest-Programm durch eine angemessene Dateninfrastruktur unterstützt wird.
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34. Um sicherzustellen, dass eine ordnungsgemäße Dateninfrastruktur eingerichtet wurde, sollten …
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Um sicherzustellen, dass eine ordnungsgemäße Dateninfrastruktur eingerichtet wurde, sollten sich die Institute, einschließlich derjenigen, bei denen es sich nicht um global systemrelevante Institute (G-SII) handelt, bemühen, in angemessenen Umfang auch auf die Grundsätze der effektiven Aggregation von Risikodaten und die Risikoberichterstattung des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht Bezug zu nehmen6 .
6 http://www.bis.org/publ/bcbs239.pdf
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35. Die Institute sollten sicherstellen, dass ihre Dateninfrastruktur den umfassenden Datenbedarf …
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Die Institute sollten sicherstellen, dass ihre Dateninfrastruktur den umfassenden Datenbedarf ihres Stresstest-Programms erfassen kann und dass sie über Mechanismen verfügen, durch die ihre anhaltende Fähigkeit gewährleistet wird, Stresstests so durchzuführen, wie in dem Programm vorgesehen.
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36. Die Institute sollten sicherstellen, dass die Dateninfrastruktur sowohl Flexibilität als auch …
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Die Institute sollten sicherstellen, dass die Dateninfrastruktur sowohl Flexibilität als auch ein angemessenes Maß an Qualität und Kontrolle ermöglicht.
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37. Die Institute sollten sicherstellen, dass ihre Dateninfrastruktur im Hinblick auf ihre Größe …
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Die Institute sollten sicherstellen, dass ihre Dateninfrastruktur im Hinblick auf ihre Größe und Komplexität sowie ihr Risiko- und Geschäftsprofil verhältnismäßig ist und die Durchführung von Stresstests ermöglicht, die alle wesentlichen Risiken abdecken, denen das Institut ausgesetzt ist.
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38. Die Institute sollten ausreichend personelle, finanzielle und materielle Ressourcen …
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Die Institute sollten ausreichend personelle, finanzielle und materielle Ressourcen bereitstellen, um die effektive Entwicklung und Pflege ihrer Dateninfrastruktur, einschließlich der informationstechnischen Systeme, sicherzustellen.
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39. Zudem sollten die Institute die Dateninfrastruktur der Stresstests als Teil ihrer gesamten …
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Zudem sollten die Institute die Dateninfrastruktur der Stresstests als Teil ihrer gesamten informationstechnischen Infrastruktur betrachten, und sie sollten die Geschäftskontinuitätsplanung, die Ermittlung von langfristigen Anlagen und sonstige IT-Prozesse angemessen berücksichtigen. Datenaggregationsfähigkeiten für die Zwecke der Stresstests
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40. Die Institute sollten präzise und zuverlässige Risikodaten pflegen und auf dem aktuellen Stand …
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Die Institute sollten präzise und zuverlässige Risikodaten pflegen und auf dem aktuellen Stand halten, um zuverlässige Stresstests durchzuführen. Zudem sollten sie über einen speziellen Prozess zur Aggregation und Erstellung dieser Daten verfügen.
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41. Die Institute sollten die Genauigkeit und Integrität, die Vollständigkeit, Aktualität und …
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Die Institute sollten die Genauigkeit und Integrität, die Vollständigkeit, Aktualität und Anpassungsfähigkeit der Aggregation von Risikodaten sicherstellen.
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42. Die Institute sollten sicherstellen, dass die Aggregation der Daten weitgehend automatisch …
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Die Institute sollten sicherstellen, dass die Aggregation der Daten weitgehend automatisch erfolgt, um die Fehlerwahrscheinlichkeit zu minimieren. Insbesondere sollte ein sorgfältiger Abgleich durchgeführt werden, und es sollte ein Kontrollsystem existieren.
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43. Die Institute sollten in der Lage sein, die Vollständigkeit der Risikodaten zu gewährleisten. …
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Die Institute sollten in der Lage sein, die Vollständigkeit der Risikodaten zu gewährleisten. Zu diesem Zweck sollten die Institute sicherstellen, dass Risikodaten auch außerbilanzielle Risiken vollständig erfassen und auf jeder Ebene des Instituts leicht zugänglich sind. Im Hinblick auf bestehende und potenzielle Risiken sollte die Wesentlichkeit berücksichtigt werden.
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44. Die Institute sollten in der Lage sein, aggregierte Risikoinformationen rechtzeitig zu …
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Die Institute sollten in der Lage sein, aggregierte Risikoinformationen rechtzeitig zu erstellen, um alle Meldepflichten im Verlauf des gesamten Stresstestverfahrens entsprechend den verschiedenen Phasen der Qualitätssicherung und Prüfung zu erfüllen; zu diesem Zweck sollten die Institute eine effiziente Struktur entwickeln, durch welche die Rechtzeitigkeit sichergestellt wird.
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45. Die Institute sollten in der Lage sein, aggregierte Daten zu generieren, um ein breites …
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Die Institute sollten in der Lage sein, aggregierte Daten zu generieren, um ein breites Spektrum an Anforderungen zu erfüllen, die sowohl auf den internen Bedarf in dem Institut als auch auf externe aufsichtliche Anfragen zurückzuführen sind. Berichterstattungsverfahren für die Zwecke der Stresstests
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46. Die Institute sollten sicherstellen, dass ihr Prozess für die Risikoberichterstattung: a) …
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Die Institute sollten sicherstellen, dass ihr Prozess für die Risikoberichterstattung: - a) vollständig durch Datenaggregationsfähigkeiten unterstützt wird;
- b) aggregierte Risikodaten richtig und präzise übermittelt und das Risiko genau widerspiegelt;
- c) alle wesentlichen Risiken abdeckt und insbesondere die Feststellung von auftretenden Schwachstellen ermöglicht, die möglicherweise weiter beurteilt werden könnten, auch im Rahmen des gleichen Stresstests;
- d) zusätzliche Informationen bezüglich der wichtigsten Annahmen, Toleranzniveaus oder Einschränkungen bereitstellt oder bereitstellen kann; und
- e) Informationen klar und präzise übermittelt, einschließlich aussagekräftiger Informationen, die auf den Bedarf des Empfängers zugeschnitten sind.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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