+128. Bei der Kalibrierung dieser Stresstests sollten die Institute mindestens die Art und die …
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128. Bei der Kalibrierung dieser Stresstests sollten die Institute mindestens die Art und die …
Bei der Kalibrierung dieser Stresstests sollten die Institute mindestens die Art und die Eigenschaften ihrer Portfolios sowie der damit verbundenen Finanzinstrumente (z. B. Plain-Vanilla-/exotische Produkte, Liquidität, Laufzeit), ihre Handelsstrategien und die möglichen damit verbundenen Kosten und den möglichen Zeitaufwand für die Absicherung oder das Management von Risiken unter erschwerten Marktbedingungen berücksichtigen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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