+4.7 Einzelne Risikobereiche
---+102. Die Institute sollten sicherstellen, dass der Stresstest bezüglich einzelner Risiken im …
---+103. Auf der individuellen Ebene sollten die Institute die Auswirkungen von Zweitrundeneffekten …
---+104. Die Institute sollten mindestens die folgenden Aspekte analysieren: a) die Fähigkeit eines …
---+105. Die Institute sollten sicherstellen, dass ihre institutsweiten Stresstests bezüglich …
---+106. Die Institute sollten sich bemühen, spezifische Risikofaktoren zu bestimmen und vorläufig …
---+107. Die Institute sollten sicherstellen, dass das Kreditrisiko auf verschiedenen Ebenen von …
---+108. Die Institute sollten die Risikofaktoren Sensitivitätsanalysen unterziehen, die wiederum …
---+109. Bei der Anwendung ihrer Stressszenarien sollten die Institute verschiedene Zeithorizonte …
---+110. Bei der Durchführung von Stresstests bezüglich der Werte von finanziellen Sicherheiten sollten …
---+111. Bei der Gestaltung von Szenarien sollten die Institute die Auswirkungen von Stressereignissen …
---+112. Die Institute sollten die Auswirkungen des Szenarios im Hinblick auf Kreditausfälle (d. h. …
---+113. Die Institute sollten nach Möglichkeit die folgenden relevanten Parameter berücksichtigen: PD …
---+114. Für die Schätzung künftiger Verluste im Rahmen von Stresstests sollten sich die Institute …
---+115. Für die Berechnung der EAD sollte ein Institut zudem einen Kreditumrechnungsfaktor (CCF) und …
---+116. Soweit dies angemessen ist, sollten die Institute interne Modellansätze bezüglich des …
---+117. Bei der Beurteilung ihres Risikos gegenüber fremdfinanzierten Gegenparteien oder …
---+118. Die Institute sollten Verbriefungsrisiken aus strukturierten Kreditprodukten berücksichtigen …
---+119. Die Institute sollten sicherstellen, dass die Stresstests bezüglich verbriefter Aktiva das …
---+120. Die Sensitivität in Bezug auf systemische Markteffekte, die sich beispielsweise auf …
---+121. Stresstests sollten alle relevanten vertraglichen Vereinbarungen, die möglichen Auswirkungen …
---+122. In den Szenarien sollte zudem der Ausfall von einem oder mehreren Vertragspartnern, die in die …
---+123. Wenn sich das Institut auf externe Ratings verlässt, um das Risiko von verbrieften Produkten …
---+124. Bei der Ausgestaltung des Stresstestansatzes sollten die Institute Folgendes berücksichtigen …
---+125. Die Institute sollten das Marktrisiko berücksichtigen, insbesondere Risiken aus Verlusten, die …
---+126. Die Institute sollten Stresstests für ihre Positionen in Finanzinstrumenten durchführen, die …
---+127. Die Institute sollten eine Reihe von schweren, aber plausiblen Szenarien für alle in den …
---+128. Bei der Kalibrierung dieser Stresstests sollten die Institute mindestens die Art und die …
---+129. Da sich die Instrumente und Handelsstrategien im Zeitverlauf ändern, sollten die Institute …
---+130. Die Institute sollten einen angemessenen Ansatz entwickeln, um gegebenenfalls die …
---+131. Insbesondere sollten die Institute: a) die Folgen bedeutender Marktstörungen beurteilen und …
---+132. Die Institute sollten sich bewusst sein, dass relevante Risikoparameter, die mit dem …
---+133. Um Stresstests für relevante Risikoparameter durchzuführen, sollten die Institute als die …
---+134. Da operationelle Verluste zu Zweitrundeneffekten führen können (z. B. Reputationsrisiko) …
---+135. Idiosynkratische Risikofaktoren sollten ebenfalls untersucht und als Eingaben für das …
---+136. Bei der Bestimmung ihrer operationellen Risikoposition sollten die Institute die …
---+137. Die Institute sollten die mögliche Wechselwirkung zwischen Verlusten aus dem operationellen …
---+138. Expertenbeurteilungen sollten in die Analyse der Stresstestereignisse einbezogen werden, so …
---+139. Die Institute sollten schwere, aber plausible Stressereignisse entwickeln. Die Annahmen können …
---+140. Die Institute sollten ihre Stresstest-Programme sowohl auf interne als auch auf externe Daten …
---+141. Die Institute sollten berücksichtigen, dass das verhaltensbezogene Risiko, als Teil des …
---+142. Im Rahmen ihrer Stresstests sollten die Institute die Relevanz und die Bedeutung der folgenden …
---+143. Bei der Messung des verhaltensbezogenen Risikos sollten die Institute (a) die Unsicherheit …
---+144. Zur Erfassung des Risikos, dass die Rückstellungen unzureichend oder zeitlich inkonsistent …
---+145. Die Institute sollten quantitative und qualitative Informationen über den Umfang ihres …
---+146. In seltenen Fällen, in denen ein Institut aufgrund des Ausmaßes der Unsicherheit nicht in der …
---+147. Zudem sollten Stresstests gegebenenfalls für die Beurteilung von extremen Verlusten, die mit …
---+148. Die Institute sollten sich einen Überblick über die unerwarteten Verluste verschaffen, die auf …
---+149. Die Institute sollten berücksichtigen, dass Liquiditäts- oder Finanzierungsrisiken entstehen …
---+150. Die Institute sollten berücksichtigen, dass Liquiditäts- oder Finanzierungsrisiken Folgendes …
---+151. Die Institute sollten für sich selbst Analysen und Messungen bezüglich der Risikofaktoren …
---+152. Die von den Instituten durchgeführte Analyse von Risikofaktoren sollte unter anderem Folgendes …
---+153. Die Institute sollten diese Risikofaktoren Sensitivitätsanalysen unterziehen, die wiederum die …
---+154. Die Institute sollten die folgenden drei Arten von Stressszenarien anwenden: ein …
---+155. In ihren Stresstests sollten die Institute verschiedene Zeithorizonte vorsehen: Die …
---+156. Die Institute sollten das Stressszenario für das kurz- bis mittelfristige Liquiditätsrisiko …
---+157. Die Institute sollten für alle verschiedenen Szenarien und für jeden Zeithorizont einen Satz …
---+158. Bei der Gestaltung von Szenarien sollten die Institute die Auswirkungen berücksichtigen, die …
---+159. Das Netto-Cashflow-Profil sollte die Hauptmethode für die Berechnung des Umfangs der …
---+160. Die Institute sollten die Analyse gegebenenfalls auf andere Kennzahlen ausweiten, wie …
---+161. Im Rahmen der Anwendung der verschiedenen Stressszenarien sollten die Institute die von den …
---+162. Soweit dies angemessen ist, sollten die Kennzahlen bezüglich Liquiditätsstresstests zumindest …
---+163. Gegebenenfalls sollten die Institute Liquiditätsstresstests in ihre institutsweiten …
---+164. Dieser Abschnitt gilt unbeschadet der EBA-Leitlinien zum Zinsrisiko aus Geschäften des …
---+165. Stresstests sollten einen wesentlichen Bestandteil des internen Managementsystems bezüglich …
---+166. Die Szenarien bezüglich Zinssätzen, die für die Zwecke der Stresstests verwendet werden …
---+167. Die Institute sollten sicherstellen, dass die im obigen Absatz genannten Tests nicht nur auf …
---+168. Die Institute sollten die folgenden Elemente berücksichtigen: a) das Spreadrisiko, das …
---+169. Die Institute sollten sich der potenziellen indirekten Zinseffekte bewusst sein, die an …
---+170. Wenn weniger komplexe Finanzinstrumente eingesetzt werden, sollten die Institute die …
---+171. Stresstests sollten ein zentrales Instrument bei der Ermittlung des Konzentrationsrisikos …
---+172. Wenn die Institute dieses Risiko in ihren Stresstest-Programmen beurteilen, sollten sie das …
---+173. Bei der Durchführung von Stresstests, insbesondere von institutsweiten Stresstests und …
---+174. Im Rahmen der Stresstests sollten zudem mögliche Änderungen des Geschäftsumfelds …
---+175. Die Art und Weise, wie sich konzentrierte Risikopositionen als Reaktion auf die gleichen …
---+176. Die Institute sollten die Auswirkungen von Risikopositionen bezüglich eines einzelnen …
---+177. Um das Ex-ante-Niveau des Konzentrationsrisikos und/oder die Auswirkungen des Szenarios auf …
---+178. Die Institute sollten prüfen, ob möglicherweise Überschneidungen zwischen verschiedenen …
---+179. Die Institute sollten berücksichtigen, dass das Risiko aus Fremdwährungskrediten: a) aufgrund …
---+180. Im Rahmen ihrer Stresstest-Programme sollten die Institute das Risiko aus …
---+181. Bei der Gestaltung oder Umsetzung ihrer Stresstest-Szenarien sollten die Institute …
---+182. Die Institute sollten Stressszenarien entwickeln, indem sie verschiedene Parameter ändern, um …
---+183. Um potenzielle Schwachstellen zu beurteilen, sollten die Institute zusätzliche Verluste aus …
---+184. Wenn Stresstests bezüglich des Risikos aus Fremdwährungskrediten durchgeführt werden, sollten …
---+185. Die Institute sollten mögliche wesentliche Schwächen berücksichtigen, die eventuell in interne …
---+186. Wenn die Institute in einem bestimmten Szenario die potenziellen Auswirkungen von …
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4.7 Einzelne Risikobereiche
4.7 Einzelne Risikobereiche
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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102. Die Institute sollten sicherstellen, dass der Stresstest bezüglich einzelner Risiken im …
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Die Institute sollten sicherstellen, dass der Stresstest bezüglich einzelner Risiken im Hinblick auf die Art, die Größe und die Komplexität des Geschäfts und der Risiken verhältnismäßig ist.
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103. Auf der individuellen Ebene sollten die Institute die Auswirkungen von Zweitrundeneffekten …
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Auf der individuellen Ebene sollten die Institute die Auswirkungen von Zweitrundeneffekten innerhalb des einzelnen Risikos auf den Stresstest berücksichtigen. 4.7.1 Adressenausfallrisiken
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104. Die Institute sollten mindestens die folgenden Aspekte analysieren: a) die Fähigkeit eines …
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Die Institute sollten mindestens die folgenden Aspekte analysieren: - a) die Fähigkeit eines Kreditnehmers, seine Verbindlichkeiten zurückzuzahlen, z. B. die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD);
- b) die Erlösquote für den Fall des Ausfalls eines Kreditnehmers, einschließlich der Verschlechterung der Sicherheitenwerte oder der Kreditwürdigkeit des Garantiegebers,
- z. B. die Verlustquote bei Ausfall (LGD); und
- c) den Umfang und die Dynamik der Kreditrisikoposition, einschließlich der Auswirkungen von nicht in Anspruch genommenen Zusagen von Kreditnehmern, z. B. die Forderungshöhe bei Ausfall (EAD).
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105. Die Institute sollten sicherstellen, dass ihre institutsweiten Stresstests bezüglich …
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Die Institute sollten sicherstellen, dass ihre institutsweiten Stresstests bezüglich Kreditrisiken alle Positionen in ihrem Anlage- und Handelsbuch abdecken, einschließlich Sicherungspositionen und Risikopositionen der zentralen Clearingstelle.
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106. Die Institute sollten sich bemühen, spezifische Risikofaktoren zu bestimmen und vorläufig …
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Die Institute sollten sich bemühen, spezifische Risikofaktoren zu bestimmen und vorläufig festzulegen, wie sich diese Faktoren auf ihre gesamten Verluste aufgrund von Kreditrisiken sowie auf ihre Kapitalanforderungen auswirken können. Die Institute sollten sich bemühen, diese Feststellung für eine Forderungsklasse anhand der Basis der Forderungsklasse vorzunehmen (z. B. können Faktoren, die für Hypotheken relevant sind, von den Faktoren abweichen, die für Klassen von Unternehmenskrediten –und beteiligungen relevant sind).
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107. Die Institute sollten sicherstellen, dass das Kreditrisiko auf verschiedenen Ebenen von …
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Die Institute sollten sicherstellen, dass das Kreditrisiko auf verschiedenen Ebenen von Schockszenarien beurteilt wird, von einfachen Sensitivitätsanalysen bis hin zu institutsweiten Stresstests oder gruppenweiten Stresstests, insbesondere: - a) marktweite Schockszenarien (z. B. ein starker Konjunkturrückgang, der sich auf die Portfolioqualität für alle Gläubiger auswirkt);
- b) für die einzelne Gegenpartei spezifische und idiosynkratische Schockszenarien (z. B. Konkurs der größten Gläubigerbank);
- c) sektorspezifische und regionsspezifische Schockszenarien; und
- d) eine Kombination der oben genannten Szenarien.
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108. Die Institute sollten die Risikofaktoren Sensitivitätsanalysen unterziehen, die wiederum …
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Die Institute sollten die Risikofaktoren Sensitivitätsanalysen unterziehen, die wiederum quantitative Hintergrundinformationen für die Ausgestaltung von Szenarien liefern sollten.
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109. Bei der Anwendung ihrer Stressszenarien sollten die Institute verschiedene Zeithorizonte …
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Bei der Anwendung ihrer Stressszenarien sollten die Institute verschiedene Zeithorizonte verwenden. Der Zeithorizont sollte von „über Nacht“ (einmalige Auswirkungen) bis zu längeren Zeiträumen (z. B. ein schleichender Wirtschaftsabschwung) reichen.
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110. Bei der Durchführung von Stresstests bezüglich der Werte von finanziellen Sicherheiten sollten …
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Bei der Durchführung von Stresstests bezüglich der Werte von finanziellen Sicherheiten sollten die Institute Bedingungen ermitteln, die sich negativ auf den realisierbaren Wert ihrer Sicherheitenpositionen auswirken würden, einschließlich einer Verschlechterung der Bonität der Sicherheitengeber oder der Marktilliquidität.
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111. Bei der Gestaltung von Szenarien sollten die Institute die Auswirkungen von Stressereignissen …
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Bei der Gestaltung von Szenarien sollten die Institute die Auswirkungen von Stressereignissen auf andere Risikoarten, z. B. das Liquiditätsrisiko und das Marktrisiko, sowie die Möglichkeit von Ausstrahlungseffekten zwischen den Instituten, berücksichtigen.
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112. Die Institute sollten die Auswirkungen des Szenarios im Hinblick auf Kreditausfälle (d. h. …
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Die Institute sollten die Auswirkungen des Szenarios im Hinblick auf Kreditausfälle (d. h. Rückstellungen), Risikopositionen, Einnahmen und Eigenmittelanforderungen quantifizieren. Zudem sollten die Institute in der Lage sein, diese Auswirkungen nach relevanten Segmenten/Portfolios zu quantifizieren.
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113. Die Institute sollten nach Möglichkeit die folgenden relevanten Parameter berücksichtigen: PD …
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Die Institute sollten nach Möglichkeit die folgenden relevanten Parameter berücksichtigen: PD, LGD, EAD, erwarteter Verlust (EL) und Betrag der Risikoposition sowie die Auswirkungen auf Kreditausfälle und Eigenmittelanforderungen.
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114. Für die Schätzung künftiger Verluste im Rahmen von Stresstests sollten sich die Institute …
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Für die Schätzung künftiger Verluste im Rahmen von Stresstests sollten sich die Institute gegebenenfalls auf Kreditrisikoparameter verlassen, die von denjenigen abweichen, die bei der Berechnung der Kapitalanforderungen verwendet werden und bei denen es sich üblicherweise um Through-the-Cycle-Parameter oder hybride Parameter (eine Kombination aus Through-the-Cycle-Parametern und Point-in-Time-Parametern) für die PD und um Parameter unter Abschwungbedingungen für die LGD handelt. Insbesondere sollten die Institute für die Schätzung von Kreditausfällen, in Übereinstimmung mit dem Schweregrad des Szenarios, auf Point-in-Time-Parametern beruhende Schätzungen anwenden, soweit diese relevant sind.
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115. Für die Berechnung der EAD sollte ein Institut zudem einen Kreditumrechnungsfaktor (CCF) und …
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Für die Berechnung der EAD sollte ein Institut zudem einen Kreditumrechnungsfaktor (CCF) und insbesondere die Auswirkungen der rechtlichen Fähigkeit des Instituts, nicht in Anspruch genommene Beträge von zugesagten Kreditfazilitäten, insbesondere unter Stressbedingungen, einseitig zu kündigen, berücksichtigen.
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116. Soweit dies angemessen ist, sollten die Institute interne Modellansätze bezüglich des …
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Soweit dies angemessen ist, sollten die Institute interne Modellansätze bezüglich des Kreditrisikos anwenden, gemäß denen historische Beziehungen und Daten sowie Simulationen von Bonitätsmigrationen zwischen Kategorien von Risikopositionen geprüft werden, um eine Schätzung der Verluste bereitzustellen.
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117. Bei der Beurteilung ihres Risikos gegenüber fremdfinanzierten Gegenparteien oder …
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Bei der Beurteilung ihres Risikos gegenüber fremdfinanzierten Gegenparteien oder Schattenbankunternehmen sollten die Institute Risikokonzentrationen berücksichtigen, und sie sollten nicht annehmen, dass Sicherheiten oder fortlaufende Nachschussvereinbarungen bestehen, die für den Fall von schwerwiegenden Marktschocks möglicherweise nicht verfügbar sind. Die Institute sollten sich bemühen, diese korrelierten Tail-Risiken angemessen zu erfassen. 4.7.2 Verbriefung
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118. Die Institute sollten Verbriefungsrisiken aus strukturierten Kreditprodukten berücksichtigen …
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Die Institute sollten Verbriefungsrisiken aus strukturierten Kreditprodukten berücksichtigen, die durch die Umgestaltung des Cashflows aus einem Pool von Vermögenswerten in verschiedene Tranchen oder forderungsgedeckte Wertpapiere entstehen, wobei die Institute die verschiedenen Positionen berücksichtigen, über die sie im Rahmen des Verbriefungsprozesses verfügen können, indem sie als Originatoren, Sponsoren oder Anleger handeln.
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119. Die Institute sollten sicherstellen, dass die Stresstests bezüglich verbriefter Aktiva das …
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Die Institute sollten sicherstellen, dass die Stresstests bezüglich verbriefter Aktiva das Kreditrisiko des zugrundeliegenden Pools von Vermögenswerten berücksichtigen, einschließlich des Ausfallrisikos, der möglicherweise nicht linearen und dynamischen Ausfallkorrelationen sowie der Entwicklung der Sicherheitenwerte. Die Institute sollten alle relevanten Informationen in Bezug auf die spezifische Struktur jeder Verbriefung berücksichtigen, wie den Rang der Tranche, das Volumen der Tranche, Bonitätsverbesserungen und Granularität, ausgedrückt anhand der effektiven Anzahl an Risikopositionen.
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120. Die Sensitivität in Bezug auf systemische Markteffekte, die sich beispielsweise auf …
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Die Sensitivität in Bezug auf systemische Markteffekte, die sich beispielsweise auf Liquiditätsrückgänge oder auf zunehmende Korrelationen von Vermögenswerten auf allen Ebenen der strukturierten Produkte auswirken, sollte sorgfältig berücksichtigt werden. Zudem sollten die Auswirkungen von Reputationsrisiken beurteilt werden, die beispielsweise zu Finanzierungsproblemen führen.
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121. Stresstests sollten alle relevanten vertraglichen Vereinbarungen, die möglichen Auswirkungen …
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Stresstests sollten alle relevanten vertraglichen Vereinbarungen, die möglichen Auswirkungen von integrierten Auslösern (z. B. Klauseln der vorzeitigen Rückzahlung), die Fremdfinanzierung in der Verbriefungsstruktur und die Liquiditäts-/Finanzierungsrisiken, die sich aus der Struktur ergeben (d. h. Inkongruenzen bezüglich des Cashflows und Vorauszahlungsbedingungen, einschließlich in Bezug auf Änderungen der Zinssätze), umfassen.
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122. In den Szenarien sollte zudem der Ausfall von einem oder mehreren Vertragspartnern, die in die …
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In den Szenarien sollte zudem der Ausfall von einem oder mehreren Vertragspartnern, die in die Verbriefungsstruktur einbezogen sind, betrachtet werden; dies gilt insbesondere für die Vertragspartner, die als Garantiegeber für bestimmte Tranchen auftreten.
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123. Wenn sich das Institut auf externe Ratings verlässt, um das Risiko von verbrieften Produkten …
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Wenn sich das Institut auf externe Ratings verlässt, um das Risiko von verbrieften Produkten zu beurteilen, sollten die externen Ratings kritisch geprüft werden, und Szenarien, die für Stresstests bezüglich der Ratings verwendet werden, einschließlich der spezifischen Wertminderungsquoten der Ratingklassen sollten beurteilt werden, z. B. durch Stresstests bezüglich (historischer) Rating-Übergangsmatrizen.
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124. Bei der Ausgestaltung des Stresstestansatzes sollten die Institute Folgendes berücksichtigen …
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Bei der Ausgestaltung des Stresstestansatzes sollten die Institute Folgendes berücksichtigen: - a) die Auswirkungen von Stresstests für strukturierte Kreditprodukte werden sich auf der Ebene des Pools von Vermögenswerten in Form von erhöhten Ausfällen (oder gegebenenfalls PDs und LGDs) realisieren, und folglich sollte während Schocks ein Anstieg des erwarteten Verlusts/der Wertminderungsquoten und der regulatorischen Kapitalanforderungen (sowie erhöhte Wahrscheinlichkeiten für einen Abschwung) erwartet werden; und
- b) weitere Auswirkungen könnten sich aus einem Rückgang des Netto-Cashflows, einem Anstieg der Handelsverluste und Wertberichtigungen oder aus der Verschlechterung der aufsichtsrechtlichen Kennzahlen, wie der strukturellen Liquiditätsquote, ergeben. 4.7.3 Marktrisiko
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125. Die Institute sollten das Marktrisiko berücksichtigen, insbesondere Risiken aus Verlusten, die …
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Die Institute sollten das Marktrisiko berücksichtigen, insbesondere Risiken aus Verlusten, die sich aus nachteiligen Veränderungen des Werts von Positionen ergeben, die auf Änderungen der Marktpreise in Bezug auf alle Risikofaktoren für das Warenpositionsrisiko, das Kreditrisiko, das Aktienrisiko, das Fremdwährungsrisiko und das Zinsrisiko zurückzuführen sind. Die Institute sollten Zinsrisiken in Handelsbuchpositionen als eine Komponente des Marktrisikos betrachten.
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126. Die Institute sollten Stresstests für ihre Positionen in Finanzinstrumenten durchführen, die …
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Die Institute sollten Stresstests für ihre Positionen in Finanzinstrumenten durchführen, die in Portfolios gehalten werden, die zum Handelswert oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertet werden (d. h. Rechnungslegungsbestimmungen zur Einstufung von finanziellen Vermögenswerten), einschließlich Verbriefungsinstrumenten/-positionen und gedeckter Schuldverschreibungen. Diese Stresstests sollten im Rahmen der institutsweiten Stresstests sowie für das Marktrisikomanagement und die Berechnung des Marktrisikos durchgeführt werden.
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127. Die Institute sollten eine Reihe von schweren, aber plausiblen Szenarien für alle in den …
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Die Institute sollten eine Reihe von schweren, aber plausiblen Szenarien für alle in den obigen Abschnitten genannten Positionen anwenden, z. B. außergewöhnliche Änderungen der Marktpreise, Liquiditätsengpässe auf den Märkten und Ausfall von großen Marktteilnehmern. Gegebenenfalls sollten auch Abhängigkeiten und Korrelationen zwischen verschiedenen Märkten und folglich nachteilige Änderungen der Korrelationen berücksichtigt werden. Die Auswirkungen auf die Anpassung der Kreditbewertung (CVA) für die Rechnungslegung sowie auf Reserven, die mit den Portfolios der Institute verbunden sind (z. B. Liquiditätsreserven, Reserven für Modellierungsunsicherheiten), sollten ebenso in den Stresstests berücksichtigt werden. Die Stresstests bezüglich der Reserve für das Marktrisiko sollten begründet werden.
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128. Bei der Kalibrierung dieser Stresstests sollten die Institute mindestens die Art und die …
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Bei der Kalibrierung dieser Stresstests sollten die Institute mindestens die Art und die Eigenschaften ihrer Portfolios sowie der damit verbundenen Finanzinstrumente (z. B. Plain-Vanilla-/exotische Produkte, Liquidität, Laufzeit), ihre Handelsstrategien und die möglichen damit verbundenen Kosten und den möglichen Zeitaufwand für die Absicherung oder das Management von Risiken unter erschwerten Marktbedingungen berücksichtigen.
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129. Da sich die Instrumente und Handelsstrategien im Zeitverlauf ändern, sollten die Institute …
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Da sich die Instrumente und Handelsstrategien im Zeitverlauf ändern, sollten die Institute sicherstellen, dass sie ihre Stresstests entwickeln, um diesen Änderungen Rechnung zu tragen.
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130. Die Institute sollten einen angemessenen Ansatz entwickeln, um gegebenenfalls die …
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Die Institute sollten einen angemessenen Ansatz entwickeln, um gegebenenfalls die Unterschätzung des Tail-Risikos durch historische Daten (fette Verteilungsenden) zu erfassen, - z. B. durch die Anwendung von schweren hypothetischen Szenarien. Wenn das Risiko anhand von Perzentil-Konfidenzniveaus beurteilt wird, sollten die Institute Ereignisse am Rande der Verteilung, die über diese Konfidenzniveaus hinausgehen, berücksichtigen.
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131. Insbesondere sollten die Institute: a) die Folgen bedeutender Marktstörungen beurteilen und …
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Insbesondere sollten die Institute: - a) die Folgen bedeutender Marktstörungen beurteilen und plausible Situationen ermitteln, die zu außergewöhnlich hohen Verlusten führen könnten; diese sollten gegebenenfalls auch Ereignisse umfassen, die eine geringe Wahrscheinlichkeit für den Eintritt aller Hauptrisikoarten aufweisen, insbesondere die verschiedenen Komponenten von Marktrisiken; für Stresstests auf Portfolioebene könnten die Auswirkungen von nachteiligen Änderungen auf die Korrelationen untersucht werden; zudem können mindernde Auswirkungen von Maßnahmen der Geschäftsleitung berücksichtigt werden, wenn diese auf plausiblen Annahmen bezüglich der Marktliquidität beruhen; und
- b) über eine Liste der Maßnahmen verfügen, die Grenzwerte und sonstige mögliche Maßnahmen zur Reduzierung der Risiken und zur Erhaltung der Eigenmittel enthält; insbesondere sollten - wenn angemessen - die von den Instituten festgesetzten Grenzwerte für das Wechselkursrisiko, das Zinsrisiko, das Aktienkursrisiko und das Rohstoffpreisrisiko im Hinblick auf die Ergebnisse der Stresstest-Berechnungen berücksichtigt werden.
4.7.4 Operationelles Risiko
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132. Die Institute sollten sich bewusst sein, dass relevante Risikoparameter, die mit dem …
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Die Institute sollten sich bewusst sein, dass relevante Risikoparameter, die mit dem operationellen Risiko verbunden sind, auf unangemessene oder mangelhafte interne Prozesse, Menschen und Systeme, einschließlich rechtlicher Risiken, oder auf externe Ereignisse zurückzuführen sein können und dass sie alle Produkte und Tätigkeiten innerhalb des Instituts betreffen können.
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133. Um Stresstests für relevante Risikoparameter durchzuführen, sollten die Institute als die …
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Um Stresstests für relevante Risikoparameter durchzuführen, sollten die Institute als die Hauptkennzahl die Auswirkungen der operationellen Risiken auf den Gewinn und Verlust (GuV) verwenden. Alle durch das operationelle Risikoereignis verursachten intrinsischen Auswirkungen sollten als ein Verlust aus dem operationellen Risiko betrachtet werden (z. B. intrinsische Auswirkungen von Opportunitätskosten oder internen Kosten, wie Mehrarbeit/Boni usw., wenn diese sich auf ein operationelles Risikoereignis beziehen). Ausschließlich für den Zweck von Stresstests sollte zudem jeder Verlust künftiger Gewinne, der durch operationelle Risikoereignisse verursacht wurde (mit Ausnahme von Auswirkungen der zweiten Linie auf das makroökonomische Umfeld), einbezogen werden. Zumindest die Institute, die dem fortgeschrittenen Messansatz (AMA) unterliegen, sollten auch diese Verluste berücksichtigen, da sie in die interne Verlustdatenbank einfließen, um die zusätzlichen Kapitalanforderungen zu berechnen. Wenn historische Daten, externe Daten oder Szenarien sowohl als Eingabe für GuV- als auch für RWA-Prognosen verwendet werden, sollten die Institute mögliche Auswirkungen einer doppelten Erfassung auf der Eingabeseite berücksichtigen und vermeiden.
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134. Da operationelle Verluste zu Zweitrundeneffekten führen können (z. B. Reputationsrisiko) …
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Da operationelle Verluste zu Zweitrundeneffekten führen können (z. B. Reputationsrisiko), sollten die Stresstest-Programme für das operationelle Risiko sorgfältig in den institutsweiten Stresstest integriert werden und Verbindungen mit den Liquiditäts- und Eigenmittelanforderungen einbeziehen, um diese Auswirkungen zu berücksichtigen. Die Institute sollten mindestens die folgenden Aspekte analysieren: - a) die Risikoposition des Instituts in Bezug auf Tätigkeiten und seine damit verbundene Risikokultur sowie die in der Vergangenheit erfassten operationellen Verluste, mit einem Schwerpunkt auf der Ebene und der Änderung der Verluste und Bruttoeinnahmen in den vergangenen Jahren;
- b) das Geschäftsumfeld, einschließlich geografischer Standorte, an denen das Institut tätig ist, sowie die makroökonomischen Bedingungen;
- c) die Entwicklung der Mitarbeiterzahl und des Bilanzvolumens sowie die Komplexität im Verlauf der vergangenen Jahre, einschließlich struktureller Änderungen aufgrund von Ereignissen auf Unternehmensebene, wie Fusionen und Übernahmen;
- d) Änderungen der wesentlichen Elemente der informationstechnischen Infrastruktur;
- e) den Umfang und die Ausrichtung von Anreizen in Vergütungssystemen;
- f) die Komplexität von Prozessen und Verfahren, Produkten und informationstechnischen Systemen;
- g) den Umfang von Auslagerungen in Bezug auf das Konzentrationsrisiko, das mit allen Auslagerungsvereinbarungen und externen Marktinfrastrukturen verbunden ist; und
- h) die Schwachstelle der Risikomodellierung, insbesondere in Bereichen, die mit dem Handel von Finanzinstrumenten, der Risikomessung und dem Risikomanagement sowie der Kapitalallokation verbunden sind.
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135. Idiosynkratische Risikofaktoren sollten ebenfalls untersucht und als Eingaben für das …
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Idiosynkratische Risikofaktoren sollten ebenfalls untersucht und als Eingaben für das Szenariodesign verwendet werden. Die Institute, die dem AMA unterliegen, sollten ihre Geschäftsumfeld- und internen Kontrollfaktoren (GUIKF) einem Stresstest unterziehen.
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136. Bei der Bestimmung ihrer operationellen Risikoposition sollten die Institute die …
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Bei der Bestimmung ihrer operationellen Risikoposition sollten die Institute die Wechselwirkungen dieser idiosynkratischen Risikofaktoren berücksichtigen, und sie sollten berücksichtigen, inwieweit sie diesen idiosynkratischen Risikofaktoren im Einzelnen ausgesetzt sind.
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137. Die Institute sollten die mögliche Wechselwirkung zwischen Verlusten aus dem operationellen …
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Die Institute sollten die mögliche Wechselwirkung zwischen Verlusten aus dem operationellen Risiko und Kredit- und Marktrisiken sorgfältig analysieren.
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138. Expertenbeurteilungen sollten in die Analyse der Stresstestereignisse einbezogen werden, so …
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Expertenbeurteilungen sollten in die Analyse der Stresstestereignisse einbezogen werden, so dass mindestens Ereignisse mit hohem Schweregrad und geringer Häufigkeit berücksichtigt werden.
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139. Die Institute sollten schwere, aber plausible Stressereignisse entwickeln. Die Annahmen können …
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Die Institute sollten schwere, aber plausible Stressereignisse entwickeln. Die Annahmen können von Annahmen abweichen, die in Stressszenarien für das Kredit- und Marktrisiko verwendet werden. Wenn ein Institut sein Geschäft auf den lokalen oder internationalen Märkten durch Fusionen und Übernahmen oder durch die Entwicklung neuer Produkte oder neuer Geschäftsfelder erweitert, sollten die schweren, aber plausiblen Stresstest-Szenarien auf Expertenbeurteilungen beruhen, um den möglichen Mangel an historischen Informationen auszugleichen.
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140. Die Institute sollten ihre Stresstest-Programme sowohl auf interne als auch auf externe Daten …
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Die Institute sollten ihre Stresstest-Programme sowohl auf interne als auch auf externe Daten stützen, wobei sie die folgenden Aspekte sorgfältig analysieren sollten: - a) die Verwendung von Skalierungsfaktoren (z. B. kann in einer Situation, in der externe Daten verringert wurden, die Skalierung reduziert werden) sowie den möglichen Bedarf an zusätzlichen Auswirkungen aus sich ändernden Skalierungsfaktoren in einer Stresssituation; und
- b) die Kriterien für die Bestimmung der Relevanz von Daten (z. B. können Daten bezüglich eines großen Verlusts, die als nicht relevant betrachtet werden, zusätzlich zu den Anforderungen gemäß der Kapitaladäquanzverordnung (CRR) im Rahmen des Stresstests verwendet werden).
4.7.5 Verhaltensbezogenes Risiko und damit verbundene Prozesskosten
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141. Die Institute sollten berücksichtigen, dass das verhaltensbezogene Risiko, als Teil des …
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Die Institute sollten berücksichtigen, dass das verhaltensbezogene Risiko, als Teil des Rechtsrisikos innerhalb des operationellen Risikos, durch das gegenwärtige oder künftige Risiko von Verlusten aufgrund der unangemessenen Erbringung von Finanzdienstleistungen und der damit verbundenen Prozesskosten, einschließlich der Fälle eines vorsätzlichen oder fahrlässigen Fehlverhaltens, entsteht.
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142. Im Rahmen ihrer Stresstests sollten die Institute die Relevanz und die Bedeutung der folgenden …
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Im Rahmen ihrer Stresstests sollten die Institute die Relevanz und die Bedeutung der folgenden Risikopositionen für das verhaltensbezogene Risiko und die damit verbundenen Prozesskosten beurteilen: - a) der missbräuchliche Verkauf von Produkten auf dem Privatkunden- und Firmenkundenmarkt;
- b) der forcierte Querverkauf von Produkten an Privatkunden, wie Bankkonto-Pakete oder Zusatzprodukte, welche die Kunden nicht brauchen;
- c) Interessenkonflikte im Rahmen der Geschäftsführung;
- d) die Manipulation von Referenzzinssätzen, Wechselkursen oder sonstigen Finanzinstrumenten oder Indizes, um die Gewinne eines Instituts zu steigern;
- e) unfaire Hindernisse für den Wechsel von Finanzprodukten während ihrer Laufzeit und/oder den Wechsel von Finanzdienstleistern;
- f) schlecht entwickelte Vertriebswege, die zu Interessenkonflikten mit falschen Anreizen führen können;
- g) unfaire automatische Verlängerungen von Produkten oder Ausstiegsgebühren; und
- h) unehrliche Bearbeitung von Kundenreklamationen.
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143. Bei der Messung des verhaltensbezogenen Risikos sollten die Institute (a) die Unsicherheit …
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Bei der Messung des verhaltensbezogenen Risikos sollten die Institute (a) die Unsicherheit bezüglich Rückstellungen oder erwarteter Verluste, die sich aus verhaltensbezogenen Ereignissen ergeben, und (b) extreme, mit Tail-Risiken verbundene Verluste (unerwartete Verluste) berücksichtigen. Die Institute sollten ihren Kapitalbedarf gemäß diesen Ereignissen und Szenarien beurteilen, und sie sollten auch die Reputationsauswirkungen der auf dem Verhalten beruhenden Verluste berücksichtigen. Grundsätzlich sollten erwartete Verluste, die auf bekannte verhaltensbezogene Angelegenheiten zurückzuführen sind, durch Rückstellungen abgedeckt und in die GuV-Rechnung einbezogen werden, während unerwartete Verluste quantifiziert und durch Kapitalanforderungen des Instituts abgedeckt werden. Die möglichen überschüssigen Beträge nach der Prognose bezüglich Verlusten unter Stressbedingungen, die auf dem Verhalten beruhen, sollten in die von dem Institut vorgenommene Beurteilung des potenziellen Kapitalbedarfs einbezogen werden.
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144. Zur Erfassung des Risikos, dass die Rückstellungen unzureichend oder zeitlich inkonsistent …
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Zur Erfassung des Risikos, dass die Rückstellungen unzureichend oder zeitlich inkonsistent sind, sollten die Institute die erwarteten Verluste aus verhaltensbezogenen Risiken, welche die vorhandenen Rückstellungen überschreiten, beurteilen und in ihre Prognosen einbeziehen. Gegebenenfalls sollten die Institute beurteilen, ob künftige Gewinne ausreichen, um diese zusätzlichen Verluste oder Kosten in den Szenarien abzudecken, und sie sollten diese Informationen in ihre Kapitalpläne einbeziehen.
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145. Die Institute sollten quantitative und qualitative Informationen über den Umfang ihres …
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Die Institute sollten quantitative und qualitative Informationen über den Umfang ihres Geschäfts in relevanten, anfälligen Bereichen erfassen und analysieren. Die Institute sollten zudem Informationen bereitstellen, um wesentliche Annahmen zu stützen, die ihren Schätzungen der verhaltensbezogenen Kosten zugrundeliegen.
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146. In seltenen Fällen, in denen ein Institut aufgrund des Ausmaßes der Unsicherheit nicht in der …
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In seltenen Fällen, in denen ein Institut aufgrund des Ausmaßes der Unsicherheit nicht in der Lage ist, eine Schätzung für ein einzelnes wesentliches verhaltensbezogenes Risiko bereitzustellen, sollte das Institut dies klarstellen und Nachweise und Annahmen zur Verfügung stellen, die seine Beurteilung stützen.
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147. Zudem sollten Stresstests gegebenenfalls für die Beurteilung von extremen Verlusten, die mit …
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Zudem sollten Stresstests gegebenenfalls für die Beurteilung von extremen Verlusten, die mit Tail-Risiken verbunden sind (unerwartete Verluste), sowie für die Beurteilung, ob im Rahmen der Säule 2 zusätzliches Kapital gehalten werden sollte oder nicht, verwendet werden.
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148. Die Institute sollten sich einen Überblick über die unerwarteten Verluste verschaffen, die auf …
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Die Institute sollten sich einen Überblick über die unerwarteten Verluste verschaffen, die auf verhaltensbezogene Ereignisse zurückzuführen sein können; der Überblick sollte auf einer Kombination der folgenden Aspekte beruhen: - a) Beurteilung;
- b) historische Verlusterfahrung (z. B. größter auf ein Verhalten zurückzuführender Verlust des Instituts in den vergangenen fünf Jahren);
- c) die Höhe des erwarteten Jahresverlusts für das verhaltensbezogene Risiko;
- d) verhaltensbezogene Szenarien, in denen potenzielle Risikopositionen über einen kürzeren Zeithorizont (z. B. fünf Jahre) berücksichtigt werden; und
- e) Verluste von vergleichbaren Unternehmen oder von Unternehmen in vergleichbaren Situationen (z. B. für den Fall von Prozesskosten). 4.7.6 Liquiditätsrisiko
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149. Die Institute sollten berücksichtigen, dass Liquiditäts- oder Finanzierungsrisiken entstehen …
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Die Institute sollten berücksichtigen, dass Liquiditäts- oder Finanzierungsrisiken entstehen, wenn ein Institut nicht in der Lage ist, die Anforderungen bezüglich gegenwärtiger und künftiger Cashflows zu erfüllen.
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150. Die Institute sollten berücksichtigen, dass Liquiditäts- oder Finanzierungsrisiken Folgendes …
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Die Institute sollten berücksichtigen, dass Liquiditäts- oder Finanzierungsrisiken Folgendes umfassen: - a) kurz- bis mittelfristige Liquiditätsrisiken; und
- b) Finanzierungsrisiken.
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151. Die Institute sollten für sich selbst Analysen und Messungen bezüglich der Risikofaktoren …
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Die Institute sollten für sich selbst Analysen und Messungen bezüglich der Risikofaktoren durchführen, die sich auf Aktiv- und Passivpositionen sowie auf außerbilanzielle Zusagen gemäß den EBA-Leitlinien zum aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP [Supervisory Review and Evaluation Process]) beziehen.
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152. Die von den Instituten durchgeführte Analyse von Risikofaktoren sollte unter anderem Folgendes …
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Die von den Instituten durchgeführte Analyse von Risikofaktoren sollte unter anderem Folgendes berücksichtigen: - a) die Auswirkungen von makroökonomischen Bedingungen, z. B. die Auswirkungen von Zinsschocks auf bedingte Cashflows;
- b) die Währung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, einschließlich außerbilanzieller Positionen, um das Konvertierungsrisiko und mögliche Störungen hinsichtlich des Zugangs zu Devisenmärkten wiederzugeben;
- c) den Ort von Liquiditätsbedarf und verfügbaren Mitteln, gruppeninterne Liquiditätstransaktionen und das Risiko von Engpässen für den Mitteltransfer zwischen Rechtsordnungen oder Gruppengesellschaften;
- d) Maßnahmen, die das Institut ergreifen kann, um seine Reputation oder sein Franchise zu schützen (z. B. vorzeitige Rückzahlung von kündbaren Verbindlichkeiten);
- e) die Internalisierung von Risiken in Bezug auf spezielle Tätigkeiten, wie für den Fall von Prime Brokerage, wo zu einem bestimmten Grad eine Symmetrie zwischen der Kreditvergabeseite und der Kreditaufnahmeseite bezüglich Wertpapieren erforderlich sein könnte, d. h. Kaufpositionen von Kunden werden durch Erträge aus Verkaufsgeschäften von Kunden finanziert. Diese Symmetrie unterliegt dem Verhalten der Gegenparteien und reagiert daher empfindlich auf das Reputationsrisiko. Sollte ein solches Risiko vorliegen, kann dies zur Abwicklung von Geschäften führen, so dass das Institut unerwartet Wertpapiere in seiner Bilanz hätte, einschließlich der Notwendigkeit, diese zu refinanzieren;
- f) die Schwachstellen innerhalb der Struktur der Finanzierungsdauer aufgrund von externen, internen oder vertraglichen Ereignissen;
- g) realistische Auslaufquoten unter normalen Bedingungen, die sich in Stresszeiten beschleunigen;
- h) Konzentration bei der Finanzierung; und
- i) Schätzungen bezüglich des künftigen Bilanzwachstums.
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153. Die Institute sollten diese Risikofaktoren Sensitivitätsanalysen unterziehen, die wiederum die …
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Die Institute sollten diese Risikofaktoren Sensitivitätsanalysen unterziehen, die wiederum die angemessenen quantitativen Hintergrundinformationen für die Ausgestaltung von Szenarien liefern sollten.
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154. Die Institute sollten die folgenden drei Arten von Stressszenarien anwenden: ein …
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Die Institute sollten die folgenden drei Arten von Stressszenarien anwenden: ein idiosynkratisches Szenario, ein marktweites Szenario und eine Kombination dieser beiden Szenarien. Bei einem idiosynkratischen Stressszenario sollte von institutsspezifischen Ereignissen ausgegangen werden (z. B. Herabstufung eines Ratings, Ausfall der größten Gegenpartei einer Finanzierung, Verlust des Marktzugangs, Verlust der Währungskonvertibilität, Ausfall der Gegenpartei, die die größten Einnahmen liefert), während bei einem marktweiten Stressszenario Auswirkungen auf eine Gruppe von Instituten oder auf den gesamten Finanzsektor angenommen werden sollten (z. B. Verschlechterung der Bedingungen auf den Finanzierungsmärkten oder des makroökonomischen Umfelds oder Rating-Herabstufung von Ländern, in denen das Institut tätig ist).
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155. In ihren Stresstests sollten die Institute verschiedene Zeithorizonte vorsehen: Die …
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In ihren Stresstests sollten die Institute verschiedene Zeithorizonte vorsehen: Die Zeithorizonte sollten von „über Nacht“ bis zu mindestens 12 Monaten reichen; zudem sollten separate Stresstests für Intraday-Liquiditätsrisiken bestehen. Der Zeithorizont sollte beispielsweise eine kurze akute Stressphase abbilden (bis zu 30 Tage, um einen solchen Zeitraum abzudecken, ohne das Geschäftsmodell ändern zu müssen), gefolgt von einem längeren Zeitraum einer weniger akuten, aber länger andauernden Stressphase (zwischen 3 und 12 Monaten).
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156. Die Institute sollten das Stressszenario für das kurz- bis mittelfristige Liquiditätsrisiko …
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Die Institute sollten das Stressszenario für das kurz- bis mittelfristige Liquiditätsrisiko mit einem Stressszenario für das Finanzierungsrisiko kombinieren und dabei einen Zeithorizont von mindestens 12 Monaten berücksichtigen.
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157. Die Institute sollten für alle verschiedenen Szenarien und für jeden Zeithorizont einen Satz …
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Die Institute sollten für alle verschiedenen Szenarien und für jeden Zeithorizont einen Satz an adversen verhaltensbezogenen Annahmen für Kunden, einschließlich Einleger, sonstiger Geldgeber und Gegenparteien, entwickeln.
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158. Bei der Gestaltung von Szenarien sollten die Institute die Auswirkungen berücksichtigen, die …
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Bei der Gestaltung von Szenarien sollten die Institute die Auswirkungen berücksichtigen, die Stressereignisse für andere Risikoarten, z. B. Verluste aufgrund von Kreditrisiken und Reputationsrisikoereignisse, auf ihre Liquiditätsposition haben. Zudem sollten sie die Möglichkeit von Auswirkungen berücksichtigen, die Notverkäufe aus anderen Instituten (z. B. Ausstrahlungseffekte) oder aus ihrem eigenen Liquiditätspuffer auf den Marktwert anderer Vermögenswerte haben, die von ihnen gehalten werden.
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Das Netto-Cashflow-Profil sollte die Hauptmethode für die Berechnung des Umfangs der Auswirkungen darstellen. Das Institut ermittelt für jedes Szenario und auf jeder Stressebene die Mittelzu- und -abflüsse, die für alle künftigen Zeiträume sowie für die sich ergebenden Netto-Cashflows prognostiziert werden. Die Institute sollten in jedem gegebenen Szenario den niedrigsten kumulierten Punkt der Netto-Cashflows innerhalb des beurteilten Zeitraums berücksichtigen.
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160. Die Institute sollten die Analyse gegebenenfalls auf andere Kennzahlen ausweiten, wie …
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Die Institute sollten die Analyse gegebenenfalls auf andere Kennzahlen ausweiten, wie beispielsweise auf: - a) Liquiditätsquoten und andere Kennzahlen, die in dem Rahmenwerk verwendet werden und die unter anderem aufsichtsrechtliche Liquiditätsquoten und Kennzahlen umfassen sollten, insbesondere die Liquiditätsdeckungsquote und die strukturelle Liquiditätsquote;
- b) ihren verfügbaren Liquiditätspuffer, zusätzlich zu den oben genannten Quoten, sowie sonstige Ausgleichsmaßnahmen, d. h. ihr Liquiditätsdeckungspotenzial, für jedes Stressszenario; der Stresstest für diese Kennzahl sollte durch eine Beurteilung der Auswirkungen auf den Anteil und die Art von belasteten Vermögenswerten ergänzt werden;
- c) den Überlebenshorizont des Instituts, der sich aus seinem Liquiditätsdeckungspotenzial ergibt, d. h. gemäß der Definition in den EBA-Leitlinien zu gemeinsamen Verfahren und Methoden für den SREP die Fähigkeit des Instituts, als Reaktion auf Stressszenarien über einen kurzen, mittleren oder längeren Zeitraum zusätzliche Liquidität vorzuhalten oder Zugang zu zusätzlicher Liquidität zu erhalten, sowie auf Cashflows unter Stressbedingungen, die vor und nach den Auswirkungen der Ausgleichsmaßnahmen gemeinsam betrachtet werden;
- d) Solvenz und Rentabilität.
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161. Im Rahmen der Anwendung der verschiedenen Stressszenarien sollten die Institute die von den …
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Im Rahmen der Anwendung der verschiedenen Stressszenarien sollten die Institute die von den Zentralbanken (Geldpolitik) bereitgestellten Ausgleichseffekte beurteilen und hervorheben, und sie sollten einen konservativen Ansatz verfolgen.
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162. Soweit dies angemessen ist, sollten die Kennzahlen bezüglich Liquiditätsstresstests zumindest …
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Soweit dies angemessen ist, sollten die Kennzahlen bezüglich Liquiditätsstresstests zumindest für alle wesentlichen Währungen eine Granularität je Währung beinhalten, um die Analyse der währungsspezifischen Annahmen in Szenarien (z. B. Volatilität der Wechselkurse oder Währungsinkongruenzen) zu ermöglichen.
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163. Gegebenenfalls sollten die Institute Liquiditätsstresstests in ihre institutsweiten …
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Gegebenenfalls sollten die Institute Liquiditätsstresstests in ihre institutsweiten Stresstests aufnehmen und Unterschiede zwischen den in den Liquiditätsstresstests abgedeckten Zeiträumen und den in den institutsweiten Solvenz-Stresstests abgedeckten Zeiträumen berücksichtigen. Die Institute sollten mindestens die Auswirkungen von steigenden Finanzierungskosten auf den GuV beurteilen. Die Institute sollten berücksichtigen, dass die Verknüpfung von Finanzierungskosten mit einer Solvenzposition Auswirkungen auf die Qualität des Liquiditätsstresstests haben kann, insbesondere auf eine zu langsame Verschlechterung der Liquiditätslage. 4.7.7 Zinsrisiko aus Geschäften des Anlagebuchs
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164. Dieser Abschnitt gilt unbeschadet der EBA-Leitlinien zum Zinsrisiko aus Geschäften des …
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Dieser Abschnitt gilt unbeschadet der EBA-Leitlinien zum Zinsrisiko aus Geschäften des Anlagebuchs.
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165. Stresstests sollten einen wesentlichen Bestandteil des internen Managementsystems bezüglich …
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Stresstests sollten einen wesentlichen Bestandteil des internen Managementsystems bezüglich des Zinsrisikos im Bankbuch (IRRBB) darstellen und unterstützen.
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166. Die Szenarien bezüglich Zinssätzen, die für die Zwecke der Stresstests verwendet werden …
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Die Szenarien bezüglich Zinssätzen, die für die Zwecke der Stresstests verwendet werden, einschließlich für das Zinsrisiko aus Geschäften des Anlagebuchs gemäß der Anwendung von Artikel 98 Absatz 5 der Richtlinie 2013/36/EU, sollten angemessen sein, um alle wesentlichen Zinsrisiken zu ermitteln, z. B. das Gap Risk, das Basisrisiko und das Optionsrisiko.
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167. Die Institute sollten sicherstellen, dass die im obigen Absatz genannten Tests nicht nur auf …
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Die Institute sollten sicherstellen, dass die im obigen Absatz genannten Tests nicht nur auf einer einfachen Parallelverschiebung beruhen, sondern dass Bewegungen und Änderungen der Form der Zinsstrukturkurven in ihren Szenarioanalysen berücksichtigt werden.
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168. Die Institute sollten die folgenden Elemente berücksichtigen: a) das Spreadrisiko, das …
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Die Institute sollten die folgenden Elemente berücksichtigen: - a) das Spreadrisiko, das aufgrund einer Inkongruenz der Referenzzinssätze zwischen zeitlich abgestimmter Finanzierung und Anlagen entsteht; und
- b) die Risiken einer vorzeitigen Kündigung, die in Verträgen mit eingebetteter Option enthalten sind und die die Institute zum Abschluss neuer Geschäfte zu ungünstigeren Bedingungen zwingen könnten.
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169. Die Institute sollten sich der potenziellen indirekten Zinseffekte bewusst sein, die an …
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Die Institute sollten sich der potenziellen indirekten Zinseffekte bewusst sein, die an anderer Stelle zu Verlusten führen (z. B. könnte eine Weitergabe an die Kreditzinssätze aufgrund einer Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit der Kunden zu weiteren Verlusten aufgrund des Kreditrisikos führen).
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170. Wenn weniger komplexe Finanzinstrumente eingesetzt werden, sollten die Institute die …
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Wenn weniger komplexe Finanzinstrumente eingesetzt werden, sollten die Institute die Auswirkungen eines Schocks anhand einer Sensitivitätsanalyse berechnen (ohne den Ursprung des Schocks zu ermitteln und durch die einfache Anwendung des Schocks auf das Portfolio). Wenn ein Institut komplexere Finanzinstrumente verwendet, auf die der Schock mehrere indirekte Auswirkungen hat, sollte es fortgeschrittene Ansätze mit spezifischen Definitionen der adversen (Stress-) Situationen verwenden, welche die relevanten idiosynkratischen Risiken widerspiegeln. 4.7.8 Konzentrationsrisiko
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171. Stresstests sollten ein zentrales Instrument bei der Ermittlung des Konzentrationsrisikos …
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Stresstests sollten ein zentrales Instrument bei der Ermittlung des Konzentrationsrisikos darstellen, da die Institute auf diese Weise Abhängigkeiten zwischen Risikopositionen, die möglicherweise nur unter Stressbedingungen zu erkennen sind, sowie versteckte Konzentrationen ermitteln können.
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172. Wenn die Institute dieses Risiko in ihren Stresstest-Programmen beurteilen, sollten sie das …
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Wenn die Institute dieses Risiko in ihren Stresstest-Programmen beurteilen, sollten sie das Kreditrisiko jeder Risikoposition berücksichtigen, jedoch auch die zusätzlichen Risikoquellen, die sich aus einem ähnlichen Verhalten bestimmter Risikopositionen ergeben (z. B. höhere Korrelation), betrachten. Diese analysierten zusätzlichen Risikoquellen sollten unter anderem die folgenden Aspekte abdecken: - a) Konzentrationen von Einzeladressen (d. h. Kunde oder Gruppe verbundener Kunden gemäß der Definition in Artikel 4 Absatz 1 Nummer 39 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013);
- b) sektorale Konzentrationen;
- c) geografische Konzentrationen;
- d) Produktkonzentrationen; und
- e) Konzentrationen von Sicherheiten und Garantien.
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173. Bei der Durchführung von Stresstests, insbesondere von institutsweiten Stresstests und …
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Bei der Durchführung von Stresstests, insbesondere von institutsweiten Stresstests und einschließlich gruppenweiter Stresstests, sollten die Institute das Konzentrationsrisiko, unter Berücksichtigung von bilanziellen und außerbilanziellen Risikopositionen, sowie Positionen des Anlagebuchs und des Handelsbuchs sowie Sicherungspositionen beurteilen.
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174. Im Rahmen der Stresstests sollten zudem mögliche Änderungen des Geschäftsumfelds …
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Im Rahmen der Stresstests sollten zudem mögliche Änderungen des Geschäftsumfelds berücksichtigt werden, deren Eintritt zur Realisierung des Konzentrationsrisikos führen würde. Insbesondere sollten im Rahmen der Stresstests ungewöhnliche, aber plausible Änderungen der Korrelationen zwischen verschiedenen Arten von Risikofaktoren sowie extreme und ungewöhnliche Änderungen der Risikoparameter, die über einzelne Risikofaktoren hinausgehen, berücksichtigt werden, um Szenarien zu betrachten, die miteinander verbundene Risikofaktoren berücksichtigen und nicht nur Erstrundeneffekte, sondern auch Rückkopplungseffekte umfassen.
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175. Die Art und Weise, wie sich konzentrierte Risikopositionen als Reaktion auf die gleichen …
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Die Art und Weise, wie sich konzentrierte Risikopositionen als Reaktion auf die gleichen Risikofaktoren verhalten, sollte in die Stresstests einbezogen werden, einschließlich des Risikos zusätzlicher kurzfristiger Verluste infolge von konzentrierten Risikopositionen über die Privatkunden- und Firmenkreditbücher oder über verschiedene Unternehmen in einer Gruppe hinweg.
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176. Die Institute sollten die Auswirkungen von Risikopositionen bezüglich eines einzelnen …
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Die Institute sollten die Auswirkungen von Risikopositionen bezüglich eines einzelnen Risikofaktors oder von mehreren korrelierten Risikofaktoren auf die Handelsbücher berücksichtigen.
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177. Um das Ex-ante-Niveau des Konzentrationsrisikos und/oder die Auswirkungen des Szenarios auf …
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Um das Ex-ante-Niveau des Konzentrationsrisikos und/oder die Auswirkungen des Szenarios auf das Konzentrationsniveau zu beurteilen, sollten die Institute gegebenenfalls mehr oder weniger komplexe Indikatoren berücksichtigen, beispielsweise den Herfindahl-Hirschman-Index (HHI) und Gini-Koeffizienten.
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178. Die Institute sollten prüfen, ob möglicherweise Überschneidungen zwischen verschiedenen …
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Die Institute sollten prüfen, ob möglicherweise Überschneidungen zwischen verschiedenen Quellen von Konzentrationen bestehen. Die Institute sollten die Auswirkungen von Risiken nicht einfach addieren, sondern sie sollten eine Aggregationsmethode einführen, welche die zugrundeliegenden Treiber berücksichtigt. 4.7.9 Risiko aus Fremdwährungskrediten
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179. Die Institute sollten berücksichtigen, dass das Risiko aus Fremdwährungskrediten: a) aufgrund …
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Die Institute sollten berücksichtigen, dass das Risiko aus Fremdwährungskrediten: - a) aufgrund der Unfähigkeit eines nicht abgesicherten Kreditnehmers (d. h. private und KMU-Kreditnehmer ohne natürliche oder finanzielle Absicherung, die Währungsinkongruenzen zwischen der Kreditwährung und der Absicherungswährung ausgesetzt sind, wie in EBA/GL/2014/13 definiert), Schulden zu begleichen, die auf eine andere Währung lauten, als diejenige des Mitgliedstaats, in welchem das Institut zugelassen wurde, entstehen kann;
- b) mit dem reinen Kreditrisiko und dem Devisenmarktrisiko verbunden ist;
- c) durch eine nicht lineare Beziehung zwischen Komponenten des Kreditrisikos und des Devisenmarktrisikos gekennzeichnet ist;
- d) durch das allgemeine Wechselkursrisiko beeinflusst wird; und
- e) aus einem verhaltensbezogenen Risiko entstehen kann.
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180. Im Rahmen ihrer Stresstest-Programme sollten die Institute das Risiko aus …
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Im Rahmen ihrer Stresstest-Programme sollten die Institute das Risiko aus Fremdwährungskrediten berücksichtigen, das Kreditfazilitäten auf der Aktivseite ihrer Bilanz und ihre verschiedenen Risikoquellen betrifft; dabei sollten sie berücksichtigen, dass sich die Unfähigkeit des Schuldners, seine Schulden zurückzuzahlen, aus den folgenden Risiken ergeben kann: - a) Risiken in Verbindung mit der internen Einnahmequelle des Schuldners;
- b) Risiken in Verbindung mit der wirtschaftlichen Lage in dem Land, auf dessen Währung der Kredit lautet; und
- c) Fremdwährungsrisiko.
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181. Bei der Gestaltung oder Umsetzung ihrer Stresstest-Szenarien sollten die Institute …
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Bei der Gestaltung oder Umsetzung ihrer Stresstest-Szenarien sollten die Institute berücksichtigen, dass Auswirkungen des Risikos aus Fremdwährungskrediten sowohl auf den Anstieg des ausstehenden Werts der Schulden als auch auf die Zahlungsflüsse zur Begleichung dieser Schulden sowie auf einen Anstieg des ausstehenden Werts der Schulden gegenüber dem Wert von Sicherheiten in der Landeswährung zurückzuführen sein können.
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182. Die Institute sollten Stressszenarien entwickeln, indem sie verschiedene Parameter ändern, um …
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Die Institute sollten Stressszenarien entwickeln, indem sie verschiedene Parameter ändern, um die Leistung der Fremdwährungskredit-Portfolios in verschiedenen Fällen prognostizieren zu können, wie z. B.: - a) Annahme einer Wechselkursaufwertung der jeweiligen Währung anhand eines zuvor festgelegten Prozentsatzes;
- b) Annahme einer Verschiebung des Fremdwährungszinssatzes anhand eines zuvor festgelegten Prozentpunkts; oder
- c) Kombination der beiden oben genannten Annahmen.
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183. Um potenzielle Schwachstellen zu beurteilen, sollten die Institute zusätzliche Verluste aus …
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Um potenzielle Schwachstellen zu beurteilen, sollten die Institute zusätzliche Verluste aus Kreditrisiken darlegen können, die sich aus dem Risiko aus Fremdwährungskrediten, das von den Verlusten aufgrund des Kreditrisikos getrennt ist, sowie aus Beträgen von Risikopositionen ergeben, die auf die Auswirkungen des Szenarios auf die Kreditrisikofaktoren zurückzuführen sind.
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184. Wenn Stresstests bezüglich des Risikos aus Fremdwährungskrediten durchgeführt werden, sollten …
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Wenn Stresstests bezüglich des Risikos aus Fremdwährungskrediten durchgeführt werden, sollten die Institute mindestens die folgenden Aspekte berücksichtigen: - a) die Art des Wechselkurssystems und wie diese sich auf die Entwicklung des Wechselkurses zwischen der inländischen Währung und den Fremdwährungen auswirken könnte;
- b) die Auswirkungen hinsichtlich der Sensitivität, die Wechselkursänderungen auf die Bonitätsbeurteilung/Kreditpunktebewertungen eines Kreditnehmers sowie auf dessen Fähigkeit zur Bedienung der Schulden haben;
- c) die potenzielle Konzentration von Kreditvergabetätigkeiten in einer einzelnen Fremdwährung oder in einer beschränkten Anzahl von stark korrelierten Fremdwährungen;
- d) die potenzielle Konzentration von Kreditvergabetätigkeiten in der Landeswährung und in bestimmten Wirtschaftssektoren, die ein Kerngeschäft in Fremdwährungsländern oder auf Fremdwährungsmärkten haben, sowie die entsprechende Entwicklung dieser Sektoren, die starke Korrelationen mit Fremdwährungen aufweisen; und
- e) die Fähigkeit, die Finanzierung dieser Art von Portfolios zu sichern; für Institute, die zur Berechnung der Kapitalanforderungen für das Kreditrisiko interne Modelle anwenden, sollte das zusätzliche Risiko in Verbindung mit der Kreditvergabe in Fremdwährungen durch höhere Risikogewichte dieser Vermögenswerte wiedergegeben werden, und die nicht erschöpfende Liste von Variablen, die in den Modellen verwendet werden, sollte Disparitäten der Zinssätze, Beleihungsausläufe (LTV), die Kreuzkorrelation bezüglich der Währung und die Volatilität umfassen.
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185. Die Institute sollten mögliche wesentliche Schwächen berücksichtigen, die eventuell in interne …
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Die Institute sollten mögliche wesentliche Schwächen berücksichtigen, die eventuell in interne Modelle eingebaut wurden, die eine mögliche Unterschätzung der Währungsabwertung in Bezug auf die Fähigkeit des Kunden, seine Schulden zu bedienen, aufweisen, wobei die folgenden beispielhaft genannten Elemente zu berücksichtigen sind: - a) Der Schwerpunkt der Geldpolitik liegt in Krisenzeiten häufig auf der Förderung der Realwirtschaft, indem die Referenzzinssätze wesentlich gesenkt werden; dabei liefern die internen Modelle in Bezug auf diese indirekten Auswirkungen potenziell irreführende Informationen; und
- b) eine Währungsaufwertung kann teilweise durch sinkende Zinsen aufgehoben werden, was zu einer Unterschätzung des Risikos in Verbindung mit Fremdwährungskrediten führen kann, da ein solcher Ausgleich in einem Nullzinsumfeld langfristig nicht möglich ist.
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186. Wenn die Institute in einem bestimmten Szenario die potenziellen Auswirkungen von …
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Wenn die Institute in einem bestimmten Szenario die potenziellen Auswirkungen von Fremdwährungskrediten auf die Rentabilität beurteilen, sollten sie gegebenenfalls die rechtlichen Regelungen und die entsprechende Rechtsordnung einbeziehen, gemäß denen die Institute gezwungen sein können, Fremdwährungskredite in der Landeswährung zu Wechselkursen anzugeben, die deutlich unter den Marktwechselkursen liegen.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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