+145. Die Institute sollten quantitative und qualitative Informationen über den Umfang ihres …
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145. Die Institute sollten quantitative und qualitative Informationen über den Umfang ihres …
Die Institute sollten quantitative und qualitative Informationen über den Umfang ihres Geschäfts in relevanten, anfälligen Bereichen erfassen und analysieren. Die Institute sollten zudem Informationen bereitstellen, um wesentliche Annahmen zu stützen, die ihren Schätzungen der verhaltensbezogenen Kosten zugrundeliegen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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