+173. Bei der Durchführung von Stresstests, insbesondere von institutsweiten Stresstests und …
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173. Bei der Durchführung von Stresstests, insbesondere von institutsweiten Stresstests und …
Bei der Durchführung von Stresstests, insbesondere von institutsweiten Stresstests und einschließlich gruppenweiter Stresstests, sollten die Institute das Konzentrationsrisiko, unter Berücksichtigung von bilanziellen und außerbilanziellen Risikopositionen, sowie Positionen des Anlagebuchs und des Handelsbuchs sowie Sicherungspositionen beurteilen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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