+10. Für die Zwecke der vorgenannten Begriffsbestimmungen von notleidenden und gestundeten …

10. Für die Zwecke der vorgenannten Begriffsbestimmungen von notleidenden und gestundeten …

Für die Zwecke der vorgenannten Begriffsbestimmungen von notleidenden und gestundeten Risikopositionen in Anhang V zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission umfassen Handels-Risikopositionen die Risikopositionen im Handelsbuch im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Ziffer 86 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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