+10. Für die Zwecke der vorgenannten Begriffsbestimmungen von notleidenden und gestundeten …
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10. Für die Zwecke der vorgenannten Begriffsbestimmungen von notleidenden und gestundeten …
Für die Zwecke der vorgenannten Begriffsbestimmungen von notleidenden und gestundeten Risikopositionen in Anhang V zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission umfassen Handels-Risikopositionen die Risikopositionen im Handelsbuch im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Ziffer 86 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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