+16. Verhältnismäßigkeit im Sinne der aufsichtlichen Bewertung der Strategie für notleidende …

16. Verhältnismäßigkeit im Sinne der aufsichtlichen Bewertung der Strategie für notleidende …

Verhältnismäßigkeit im Sinne der aufsichtlichen Bewertung der Strategie für notleidende Risikopositionen eines Instituts der SREP-Kategorie 3 oder 4 kann durch Angleichung der Bewertung an das SREP-Überwachungsmodell erreicht werden, wodurch ein risikobasierter Ansatz für die Aufsichtstätigkeit sichergestellt und die Systemrelevanz des Instituts berücksichtigt werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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