+30. Die Kreditinstitute sollten jährlich eine eingehende Selbsteinschätzung durchführen, die …
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30. Die Kreditinstitute sollten jährlich eine eingehende Selbsteinschätzung durchführen, die …
Die Kreditinstitute sollten jährlich eine eingehende Selbsteinschätzung durchführen, die mindestens die in Absatz 29 aufgeführten Positionen umfasst, um Stärken, bedeutsame Lücken sowie Bereiche zu ermitteln, in denen Verbesserungen erforderlich sind, um die Ziele zum Abbau der notleidenden Risikopositionen zu erreichen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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