+30. Die Kreditinstitute sollten jährlich eine eingehende Selbsteinschätzung durchführen, die …

30. Die Kreditinstitute sollten jährlich eine eingehende Selbsteinschätzung durchführen, die …

Die Kreditinstitute sollten jährlich eine eingehende Selbsteinschätzung durchführen, die mindestens die in Absatz 29 aufgeführten Positionen umfasst, um Stärken, bedeutsame Lücken sowie Bereiche zu ermitteln, in denen Verbesserungen erforderlich sind, um die Ziele zum Abbau der notleidenden Risikopositionen zu erreichen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/